Gewerbe und Krankenversicherung:
Freiwillige Krankenversicherung in der GKV oder lieber PKV ?
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Sobald man sich selbstständig macht, muss man sich als Gewerbetreibender auch eigenständig um seine Krankenversicherung kümmern.

Dabei stellt sich womöglich die Frage: Sollte man sich freiwillig in seiner gesetzlichen Krankenkasse weiterversichern oder sich vielleicht sogar in einer PKV privat krankenversichern?

Wichtig dabei ist: In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht, das bedeutet: Jeder, auch Selbstständige, Gewerbetreibende und Kleinunternehmer muss krankenversichert sein.

Um Ihnen die Überlegung etwas leichter zu gestalten, haben wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammengestellt.


1. Was können Sie als Selbstständiger mit einem Wechsel der Krankenversicherung von der GKV zur PKV sparen?

Als Selbstständiger haben Sie die freie Wahl der Krankenversicherung. Entscheiden Sie sich für die freiwillige Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse, werden Ihre Beiträge nach Ihrem Einkommen berechnet. Das mag am Anfang für Sie günstig sein, kann sich aber schnell ins Gegenteil umschlagen. Solange Sie Gründungszuschuss vom Arbeitsamt erhalten, brauchen Sie nur 190,35 € für eine freiwillige Versicherung ohne Krankengeldanspruch zu zahlen. Doch Ihr Geschäft wird sicher bald gut laufen. Dann müssen Sie 14,9 % für eine Krankenversicherung ohne Krankengeldanspruch und 15,5 % für eine Versicherung mit Krankengeldanspruch zahlen.


1.1. Was können Sie mit dem Wechsel sparen, wenn Sie sich schon früh selbstständig machen?

Alter
 
Verdienst
 
GKV mit 14,9%
(ohne Krankengeldanspruch)
PKV
 
Monatliche Ersparnis
(bis zu ...)
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Mann, 25 Jahre,
Selbstständig
2.000,00 € 298,00 € ab 150,00 € 148,00 €
2.500,00 € 372,50 € ab 150,00 € 222,50 €
3.000,00 € 447,00 € ab 150,00 € 297,00 €

Da in der privaten Krankenversicherung Ihre Beiträge nach dem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand und dem Geschlecht berechnet werden, können Sie bei einem zeitigen Wechsel viel Geld sparen. Grund für die niedrigen Beiträge ist die lange Ansparphase für die Altersrückstellung, die Sie mit einem zeitigen Wechsel zur PKV haben.


Verdienen Sie nur 3000,00 Euro monatlich, was bei Ihnen als Selbstständiger mit einem guten Unternehmen sicher keine Seltenheit ist, sparen Sie im Jahr 3564 Euro (12 Monate x 297 €). Das ist ein ordentlicher Urlaub mit der Familie.

Doch auch als Frau können Sie mit einem Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse zur privaten Krankenversicherung sparen.



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1.2. Können Sie als Selbstständiger auch sparen, wenn Sie schon etwas älter sind?

Auch dann können Sie mit einem Wechsel der Krankenversicherung noch sparen. Die Ersparnisse sind sicher nicht mehr so hoch, wie in jungen Jahren und richten sich auch nach den Beiträgen, die Sie für die gesetzliche Krankenkasse als freiwilliges Mitglied entrichten müssen, doch Sie können immer noch viel Geld sparen.


Alter
 
Verdienst
 
GKV mit 14,9%
(ohne Krankengeldanspruch)
PKV
 
Monatliche Ersparnis
(bis zu ...)
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Mann, 35 Jahre,
Selbstständig
2.000,00 € 298,00 € ab 179,00 € 119,00 €
Frau, 35 Jahre,
Selbstständig
2.500,00 € 372,50 € ab 274,00 € 98,50 €
Mann, 40 Jahre,
Selbstständig
3.000,00 € 447,00 € ab 230,00 € 217,00 €

Mit einem Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse zur privaten Krankenversicherung können Sie Monat für Monat Geld sparen.





2. Freiwillig versichert in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

2.1. Freiwillige Krankenversicherung: Beitragshöhe und Mindestbeitrag für Selbständige?


Die Beitragshöhe für Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, sind bundesweit einheitlich geregelt. Der Betrag richtet sich prozentual nach dem Einkommen des Selbstständigen. So sind Beiträge (Stand 2018) je nach Kasse von mindestens 319,73 € bis maximal 646,05 € (inkl. Pflegeversicherung) möglich.

Einzig Existenzgründer zahlen in der GKV einen verminderten Beitrag. Dieser beläuft sich für das Jahr 2018 auf 213,15 € bei 14,0 % bzw. 222,29 € bei 14,6 % Beitragssatz. Dieser verminderte Beitrag gilt aber nur dann, wenn der Existenzgründer einen Existenzgründungszuschuss erhält.


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2.2. Freiwillige Gesetzliche Krankenversicherung: Welche Krankenkasse ist zuständig?

Grundsätzlich bleibt erst einmal die Krankenkasse zuständig, bei der man vorher pflichtversichert gewesen ist. Ein Wechsel wäre erst mit Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist möglich.

Ausnahme:
Man möchte in die private Krankenkasse wechseln, in diesem Fall ist ein Wechsel sofort möglich. Zu beachten ist, dass der Selbstständige ab Zeitpunkt der Selbstständigkeit lediglich drei Monate Bedenkzeit hat, ob er zukünftig freiwillig gesetzlich versichert bleiben möchte.

Verstreicht diese Frist, muss der Selbstständige sich privat krankenversichern.



2.3. Gesetzliche Krankenkasse: Krankengeld für Selbständige?

Seit 2009 entfällt für Selbstständige und Freiberufler der automatische Anspruch auf Krankengeld in der GKV. Sie haben aber die Möglichkeit, das Krankengeld über einen Wahltarif der gesetzlichen Krankenkasse mit einzuschließen. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen ihren Versicherten Wahltarife anbieten.

Entscheidet sich der Selbstständige für einen Wahltarif, bleibt er für 36 Monate an seine Krankenkasse gebunden.



3. Familienversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Familienangehörige, also Kinder und Ehefrau, die mtl. nicht mehr als 365,- Euro verdienen, können beitragsfrei über die Familienversicherung in der GKV mitversichert werden.

Das gilt auch für Selbstständige und Gewerbetreibende, wenn diese mit ihrer Selbstständigkeit oder Gewerbe nicht mehr als max. 365,- Euro im Monat verdienen und weniger als 18 Stunden in der Woche ihre Selbstständigkeit ausüben. In diesem Fall können die Selbständige weiterhin über die Familienversicherung des Partners versichert bleiben.

Das kommt beispielsweise für Ehefrauen infrage, die nebenbei ein selbstständiges Gewerbe (als Kleingewerbe oder Nebengewerbe) ausführen und im Monat nicht mehr als 365,- Euro verdienen.


Fazit:

Eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse lohnt sich insbesondere für Existenzgründer, für Ältere und für Selbstständige mit einem oder mehren Kindern.



4. Privat versichert in der privaten Krankenversicherung (PKV)

Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende haben mit Beginn ihrer Selbstständigkeit die Wahlmöglichkeit, sich in der privaten Krankenversicherung (PKV) zu versichern. Die Wahl der geeigneten privaten Krankenkasse sollte gut überlegt sein, darum gilt es, sich vorab gründlich über Tarife und Leistungen zu informieren.



4.1. Private Krankenkasse: Tarife und Leistungen vergleichen

Die Tarife der privaten Krankenversicherer unterscheiden sich teilweise sehr. Vor Abschluss sollten Sie deshalb genau prüfen: Was bekomme ich für mein Geld? Welche Leistungen sind in meinem Tarif mitversichert?

Als ersten Schritt empfehlen wir Ihnen auf jeden Fall sich erstmal einen Überblick zu verschaffen. Welche Leistungen brauchen Sie eigentlich? Welche PKV Gesellschaften sind in Ihren Augen vertrauenswürdig? Im Internet können Sie dann anhand von kostenlosen Online-Tarifrechnern viele Angebote ganz unverbindlich erstmal vergleichen und so sich einen schnellen Überblick verschaffen.

Einen kostenlosen und unabhängigen Vergleich von Experten können Sie ganz unverbindlich z.B. hier anfordern. Sie erhalten dann schnell eine Übersicht mit den konkreten Preisangeboten für Sie, sowie persönliche Empfehlungen, welche private Gesellschaften in Ihrem Fall ein gutes „Preis-Leistungs-Verhältnis“ anbieten.

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4.2. Was kann in der PKV versichert werden? Welche Einschlüsse sind wichtig?

Für Selbstständige ist es durchaus wichtig, dass sie sich über ein Krankentagegeld Gedanken machen:

Fällt man selbst wegen Krankheit aus, können in dieser Zeit keine Einkünfte erzielt werden. Lassen Sie sich von Ihrer Versicherung durchrechnen, ab dem wievielten Krankentag sie Krankengeld beziehen möchten und wie hoch das Krankengeld ausfallen soll.

Für Krankenhausaufenthalte ist der Einschluss eines Krankenhaustagegeldes möglich. Ein Krankenhausaufenthalt ist oft mit Mehrkosten verbunden, diese können mit dem Krankenhaustagegeld aufgefangen werden.


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5. Für wen lohnt sich die private Krankenversicherung ?

5.1. Private Krankenversicherung für Familien

In der privaten Krankenversicherung müssen Selbstständige jedes Familienmitglied (also die Kinder und die erwerbslose Ehefrau) einzeln versichern. Das kann ganz schön teuer werden. In diesem Fall sollte gut überlegt sein, ob man die private Krankenversicherung wählt, oder nicht doch die freiwillige Versicherung der gesetzlichen Krankenkasse für sich wählt. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Familienversicherung beitragsfrei.


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5.2. Private Krankenversicherung für Singles

Für Alleinstehende ist der Wechsel in die private Krankenversicherung durchaus lohnenswert.

Die privaten Krankenkassen bieten dem Versicherten viel Leistung und Komfort für relativ geringe Beiträge. Im Vergleich dazu bekommt ein freiwillig versichertes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse für denselben Beitrag lediglich die Leistungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind.


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6. Vorteile und Nachteile der privaten Krankenversicherung

6.1. PKV Vorteile:

Die Vorteile der privaten Krankenversicherung liegen klar auf der Hand, so leistet die private Krankenversicherung weitaus mehr, als es bei der gesetzlichen Krankenkasse üblich ist.

Privat Krankenversicherte genießen in der Regel weltweiten Versicherungsschutz, können ihren Arzt frei auswählen, zahlen keine Praxisgebühr und bekommen alle vom Arzt verordneten Medikamente von ihrer Kasse erstattet.

Wer möchte, kann zusätzlich Wahlleistungen in seinen Tarif einschließen: Chefarztbehandlungen und Einbettzimmer, Krankengeld, Krankenhaustagegeld u. v. m.

Ein weiterer Vorteil ist die Höhe des Beitrages, dieser richtet sich nämlich nicht nach dem Einkommen des Versicherten, sondern lediglich nach Geschlecht und Alter.

Das bedeutet, ein männlicher Versicherter, 30 Jahre alt, kann sich bereits für weniger als 150 Euro mtl. privat krankenversichern.


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6.2. PKV Nachteile:

Natürlich wollen wir Ihnen die Nachteile der privaten Krankenversicherung nicht vorenthalten.

Ob sich folgende Punkte nachteilig auswirken, hängt von den eigenen persönlichen Umständen ab:
- keine beitragsfreie Familienversicherung
- Zuschläge oder Ausschlüsse bei Vorerkrankungen
- Kein zurück mehr in die gesetzliche Krankenversicherung (es sein denn, man fällt wieder in die Pflichtversicherung zurück)



Krankenversicherung bei Gewerbe, Kleingewerbe und Nebengewerbe:
Häufig Gestellte Fragen


1. Ich habe mich mit einem Kleingewerbe selbstständig gemacht und möchte meine Krankenkasse wechseln, geht das?

Entscheidet sich ein selbstständiger Kleinunternehmer für die freiwillige Mitgliedschaft der gesetzlichen Krankenkasse, dann muss er bei der Krankenkasse bleiben, bei der er zuletzt pflichtversichert war.

Ein Selbstständiger hat in den ersten drei Monaten ab Selbstständigkeit aber die Wahl, zu einer privaten Krankenkasse zu wechseln.


2. Ich bin freiwillig gesetzlich krankenversichert - bekomme ich automatisch Krankengeld, wenn ich krank bin?

Nein - Krankengeld muss extra versichert werden. Gesetzliche Krankenkassen bieten für die Absicherung von Krankengeld extra Wahltarife an.


3. Wenn ich mich jetzt als Kleingewerbetreibender für die private Krankenversicherung entscheide, kann ich dann trotzdem wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurück?

Nein, wer sich einmal für die private Krankenversicherung entschieden hat, der muss dort für auch bleiben, es sei denn, der Versicherte fällt wieder in die Pflichtversicherung zurück.



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