Gewerbeanmeldung und Gewerbeschein: Was Sie unbedingt vorher wissen sollten!1. Wer muss ein Gewerbe anmelden?In Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit, jeder darf ein Gewerbe oder mehrere Gewerbe führen.
Jedoch ist die Führung eines Gewerbes mit rechtlichen Pflichten verbunden. So muss jeder, der
einer gewerblichen Tätigkeit nachgeht, sein Gewerbe auch anmelden.
2. Wann spricht man von einem Gewerbe?Wer regelmäßig und dauerhaft auf eigene Rechnung und Verantwortung arbeitet, verbunden mit der Absicht
einen Gewinn zu erzielen, betreibt ein Gewerbe.
3. Wo meldet man ein Gewerbe an?Zuständig für die Gewerbeanmeldung sind die Gewerbe- und Ordnungsämter der Städte. In einigen Städten sind diese Ämter im Rathaus, Bürgeramt oder auch Bezirksamt zu finden. Viele Städte bieten mittlerweile einen Onlineservice an und stellen den Antrag zur Gewerbeanmeldung als Download zur Verfügung. Wo finde ich das Gewerbeamt in Berlin ? Wo finde ich das Gewerbeamt in Hamburg ? Gewerbeamt: Wo muss ich das Gewerbe anmelden und welche Formulare brauche ich ?
4. Welche Unterlagen sind wichtig für die Gewerbeanmeldung?Für die Anmeldung des Gewerbes sind einige Unterlagen erforderlich. So muss grundsätzlich von
allen Gewerbetreibenden immer der Antrag zur Gewerbeanmeldung, ein gültiger Personalausweis oder
bei ausländischen Mitbürgern ein gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung sowie gültiger Aufenthaltsgenehmigung
vorgelegt werden.
5. Welche Kosten entstehen bei einer Gewerbeanmeldung ?Die Anmeldung eines Gewerbes ist immer mit einer Gebühr verbunden. Die Gebühr fällt in den Städten unterschiedlich hoch aus, meist beläuft sich der Betrag zwischen 15,- und 60,- Euro. Die Gebühr ist in der Regel in bar zu entrichten, einige wenige Städte bieten auch eine EC-Kartenzahlung an.
6. Die Folgen einer GewerbeanmeldungSobald ein Gewerbetreibender sein Gewerbe zur Anzeige gebracht hat, meldet das Gewerbeamt den Vorgang, je nach Art des Gewerbes, folgenden Behörden: dem Finanzamt, der IHK, der Handwerkskammer, dem Handelsregistergericht, der Berufsgenossenschaft, dem staatlichen Gewerbeaufsichtsamt und auch dem Eichamt. Das bedeutet, einige Tage nach der Anmeldung des Gewerbes bekommt jeder Gewerbetreibende Post der entsprechenden Behörden und muss erneut Angaben zu seiner Tätigkeit machen. Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt: Welches Gewerbeamt ist für mich zuständig und welche Unterlagen brauche ich für die Anmeldung des Gewerbes?7. Wie Sie ein Gewerbe abmelden oder ummeldenGemäß § 14 Gewerbeordnung muss ein Gewerbetreibender alle Veränderungen, die sein Gewerbe betreffen,
dem Gewerbeamt anzeigen. Wenn Sie also vorhaben, Ihr Gewerbe aufzugeben, dann müssen Sie dementsprechend
das Gewerbe bei der zuständigen Behörde abmelden. Sie ziehen um, bzw. Ihr Gewerbe zieht um? Auch
diese Veränderung muss gemäß § 14 Gewebeordnung dem Gewerbeamt mitgeteilt werden. Auch
hierfür hält das Gewerbeamt entsprechende Formulare bereit.
8. Gewerbeanmeldung für das Kleingewerbe/NebengewerbeSelbstverständlich müssen auch Selbstständige, die ein Kleingewerbe/Nebengewerbe führen, diese Tätigkeit
dem Gewerbeamt melden. Das gilt auch für Arbeitnehmer, die sich nebenberuflich selbstständig machen.
Für die
Anzeige eines Kleingewebes/Nebengewerbes hält das Gewerbeamt dasselbe Formular
bereit, dass man auch
für die Ausübung eines normalen Gewerbes ausfüllen muss. Laut Gewerbeordnung ist es nämlich unerheblich,
ob man sein Gewerbe nebenberuflich oder hauptberuflich ausübt.
9. Der Gewerbeschein für Handwerker, Gastronomen und andere erlaubnispflichtige GewerbeBesonderheiten und Ausnahmen bilden alle erlaubnispflichtigen Gewerbe. Wer hier ein Gewerbe anmelden möchte, muss einiges an Unterlagen einreichen. Die Eröffnung eines Gewerbe in der Gastronomie ist an viele Auflagen gebunden. Ob es sich bei Ihrem Gewerbe um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe handelt, können Sie bei der IHK oder auch Handwerkskammer erfragen. Dort gibt man Ihnen auch darüber Auskunft, welche Anforderungen Sie erfüllen müssen, um ein Gewerbe betreiben zu können. Gewerbeschein für Handwerker, Gastronomen und Ebay: Weitere Details ...10. Gewerbe und FreiberuflerFreiberufler bilden eine Ausnahme. Sie müssen ihre selbstständige Tätigkeit dem Gewerbeamt nicht anzeigen. Eine Meldung ist aber dennoch wichtig - das Finanzamt muss in jedem Fall über die freiberufliche Tätigkeit informiert werden. Unterrichtende, schriftstellerische, wissenschaftliche, künstlerische und auch erziehende Tätigkeiten zählen zu den freien Berufen. Wer sich nicht sicher ist, ob er einer freiberuflichen Tätigkeit nachgeht, erhält beim Finanzamt Auskunft. Gewerbe-Anmeldung für Freiberufler: Weitere wichtige Details ...
11. Krankenversicherung für Selbständige / GewerbetreibendeIn Deutschland besteht die Krankenversicherungspflicht. Für jeden Selbstständigen stellt sich von daher
auch die Frage nach der richtigen Krankenversicherung. Als Selbstständiger hat man die Möglichkeit zu wählen,
wie man zukünftig versichert sein möchte: entweder als freiwilliger Versicherter einer gesetzlichen Krankenkasse
oder als privat Versicherter einer privaten Krankenkasse (
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12. Altersvorsorge für Selbständige / GewerbetreibendeNatürlich beschäftigt man sich als Selbstständiger eines Gewerbes auch mit der Frage nach der Altersvorsorge.
Was die meisten nicht wissen: Für viele Selbstständige gilt weiterhin die Pflichtversicherung
in der gesetzlichen Rentenversicherung. So sollte sich jeder Selbstständige vorab bei der deutschen Rentenkasse
erkundigen, ob er zum Personenkreis der Pflichtversicherten gehört.
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13. Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbständige / GewerbetreibendeDie Berufsfähigkeitsversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen, die ein jeder haben sollte.
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14. Unfallversicherung für Selbständige / GewerbetreibendeUnfälle passieren in Deutschland täglich. Die meisten Unfälle geschehen auf der
Arbeit oder in der Freizeit.
15. Welche andere Versicherungen sind für Selbstständige wichtig?Selbstständige sollten gut versichert sein. Doch welche Versicherung ist wichtig? Die Art der Versicherung hängt natürlich davon ab, welches Gewerbe Sie zukünftig betreiben wollen. Eine Versicherung ist jedoch für alle Selbstständigen sehr zu empfehlen: Die Betriebshaftpflichtversicherung, sie ist vergleichbar mit der privaten Haftpflichtversicherung. Ein Schaden ist schnell verursacht und Schadenersatzansprüche Dritter können jeden Selbstständigen finanziell ruinieren. Als Gewerbetreibender sind Sie und die Mitarbeiter Ihres Unternehmens auf der sicheren Seite, wenn Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung vorweisen können. Das Gute an jeder Betriebshaftpflichtversicherung ist, dass diese jeden Schadenersatzanspruch auf Richtigkeit prüft und gegebenenfalls unberechtigte Ansprüche abweist. Neben der Betriebshaftpflichtversicherung gibt es noch unzählige andere Versicherungen für Gewerbetreibende. So sollten Selbstständige, die einen eigenen Betrieb oder ein eigenes Geschäft haben unbedingt eine Inhaltsversicherung abschließen. Für Betriebe mit eigenen Maschinen und Baufahrzeugen ist dafür die Maschinenversicherung unverzichtbar. Betriebshaftpflichtversicherung & Inhaltsversicherung für Selbstständige: Alle Details ...
Ein Gewerbe Anmelden: Ihre FragenBraucht man für die Gewerbeanmeldung ein Führungszeugnis?Ein Führungszeugnis ist nicht für jede Gewerbeanmeldung notwendig. Möchte man allerdings ein Gewerbe nach § 38 GewO betreiben, muss bei der Gewerbeanmeldung ein Führungszeugnis vorgelegt werden. Darf man ein Nebengewerbe betreiben, obwohl man Vollzeit in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt ist?Grundsätzlich darf jeder neben seiner normalen Berufstätigkeit ein Nebengewerbe betreiben. Es kann aber durch den Arbeitsvertrag geregelt sein, dass die Ausübung einer Nebentätigkeit verboten wird. Wie viele Gewerbe darf man gleichzeitig betreiben?Hier gibt es keine Vorgaben, man darf so viele Gewerbe betreiben, wie man möchte, solange jedes Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet wird. In welcher Stadt meldet man sein Gewerbe an? In der Stadt, in der man gemeldet ist oder in der Stadt,
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