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    Alles was Sie über Gewerbeanmeldung, Gewerbeschein und die wichtigsten Formulare wissen müssen.

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    2Wann spricht man von einem Gewerbe?

    Wer regelmäßig und dauerhaft auf eigene Rechnung und Verantwortung arbeitet, verbunden mit der Absicht einen Gewinn zu erzielen, betreibt ein Gewerbe.

    Ausgenommen sind hiervon freie Berufe und alle land- und forstwirtschaftlichen Arbeitsbereiche, die Fischerei und der Bergbau.

    3Wo meldet man ein Gewerbe an?

    Zuständig für die Gewerbeanmeldung sind die Gewerbe- und Ordnungsämter der Städte. In einigen Städten sind diese Ämter im Rathaus, Bürgeramt oder auch Bezirksamt zu finden. Viele Städte bieten mittlerweile einen Onlineservice an und stellen den Antrag zur Gewerbeanmeldung als Download zur Verfügung.

    4Welche Unterlagen sind wichtig für die Gewerbeanmeldung?

    Für die Anmeldung des Gewerbes sind einige Unterlagen erforderlich. So muss grundsätzlich von allen Gewerbetreibenden immer der Antrag zur Gewerbeanmeldung, ein gültiger Personalausweis oder bei ausländischen Mitbürgern ein gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung sowie gültiger Aufenthaltsgenehmigung vorgelegt werden.

    Zusätzlich sind für einige Gewerbe, insbesondere für erlaubnispflichtige Gewerbe, weitere Nachweise und Unterlagen erforderlich. Je nach Art des Gewerbes müssen beispielsweise ein polizeiliches Führungszeugnis oder auch Erlaubnisnachweise vorgelegt werden.

    Die beim Gewerbeanmelden notwendigen Unterlagen finden Sie hier

    5Welche Kosten entstehen bei einer Gewerbeanmeldung?

    Die Anmeldung eines Gewerbes ist immer mit einer Gebühr verbunden. Die Gebühr fällt in den Städten unterschiedlich hoch aus, meist beläuft sich der Betrag zwischen 15,- und 60,- Euro. Die Gebühr ist in der Regel in bar zu entrichten, einige wenige Städte bieten auch eine EC-Kartenzahlung an.

    6Die Folgen einer Gewerbeanmeldung

    Sobald ein Gewerbetreibender sein Gewerbe zur Anzeige gebracht hat, meldet das Gewerbeamt den Vorgang, je nach Art des Gewerbes, folgenden Behörden: dem Finanzamt, der IHK, der Handwerkskammer, dem Handelsregistergericht, der Berufsgenossenschaft, dem staatlichen Gewerbeaufsichtsamt und auch dem Eichamt.

    Das bedeutet, einige Tage nach der Anmeldung des Gewerbes bekommt jeder Gewerbetreibende Post der entsprechenden Behörden und muss erneut Angaben zu seiner Tätigkeit machen.

    Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt: Alle Details

    7Wie Sie ein Gewerbe abmelden oder ummelden

    Gemäß § 14 Gewerbeordnung muss ein Gewerbetreibender alle Veränderungen, die sein Gewerbe betreffen, dem Gewerbeamt anzeigen. Wenn Sie also vorhaben, Ihr Gewerbe aufzugeben, dann müssen Sie dementsprechend das Gewerbe bei der zuständigen Behörde abmelden. Sie ziehen um, bzw. Ihr Gewerbe zieht um? Auch diese Veränderung muss gemäß § 14 Gewerbeordnung dem Gewerbeamt mitgeteilt werden. Auch hierfür hält das Gewerbeamt entsprechende Formulare bereit.

    Die Gewerbeabmeldung ist in fast allen Städten kostenlos. Eine Gewerbeummeldung kostet genauso viel wie eine Gewerbeanmeldung.

    8Gewerbeanmeldung für das Kleingewerbe/Nebengewerbe

    Selbstverständlich müssen auch Selbstständige, die ein Kleingewerbe/Nebengewerbe führen, diese Tätigkeit dem Gewerbeamt melden. Das gilt auch für Arbeitnehmer, die sich nebenberuflich selbstständig machen. Für die Anzeige eines Kleingewebes/Nebengewerbes hält das Gewerbeamt dasselbe Formular bereit, dass man auch für die Ausübung eines normalen Gewerbes ausfüllen muss. Laut Gewerbeordnung ist es nämlich unerheblich, ob man sein Gewerbe nebenberuflich oder hauptberuflich ausübt.

    Einen Unterschied gibt es lediglich bei den Angaben für das Finanzamt. Erst hier wird zwischen einem Nebengewerbe oder Hauptgewerbe unterschieden. Führen Sie ein Kleingewerbe? Dann sollten Sie beim Finanzamt angeben, dass Sie ein Unternehmen im Rahmen der Kleinunternehmerregelung führen.

    Mehr über Kleingewerbe und Nebengewerbe erfahren
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    9Der Gewerbeschein für Handwerker, Gastronomen und andere erlaubnispflichtige Gewerbe

    Besonderheiten und Ausnahmen bilden alle erlaubnispflichtigen Gewerbe. Wer hier ein Gewerbe anmelden möchte, muss einiges an Unterlagen einreichen. Die Eröffnung eines Gewerbe in der Gastronomie ist an viele Auflagen gebunden.

    Ob es sich bei Ihrem Gewerbe um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe handelt, können Sie bei der IHK oder auch Handwerkskammer erfragen. Dort gibt man Ihnen auch darüber Auskunft, welche Anforderungen Sie erfüllen müssen, um ein Gewerbe betreiben zu können.

    Gewerbeschein für Handwerker, Gastronomen und eBay: Weitere Details

    10Gewerbe und Freiberufler

    Freiberufler bilden eine Ausnahme. Sie müssen ihre selbstständige Tätigkeit dem Gewerbeamt nicht anzeigen. Eine Meldung ist aber dennoch wichtig - das Finanzamt muss in jedem Fall über die freiberufliche Tätigkeit informiert werden.

    Unterrichtende, schriftstellerische, wissenschaftliche, künstlerische und auch erziehende Tätigkeiten zählen zu den freien Berufen. Wer sich nicht sicher ist, ob er einer freiberuflichen Tätigkeit nachgeht, erhält beim Finanzamt Auskunft.

    Gewerbe-Anmeldung für Freiberufler: Weitere wichtige Details
    Wichtige Absicherung

    Versicherungen für Selbständige

    Als Selbständiger müssen Sie sich selbst um wichtige Versicherungen kümmern. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen.

    12Altersvorsorge für Selbständige / Gewerbetreibende

    Natürlich beschäftigt man sich als Selbstständiger eines Gewerbes auch mit der Frage nach der Altersvorsorge. Was die meisten nicht wissen: Für viele Selbstständige gilt weiterhin die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. So sollte sich jeder Selbstständige vorab bei der deutschen Rentenkasse erkundigen, ob er zum Personenkreis der Pflichtversicherten gehört.

    Für alle anderen Selbstständigen gilt: Augen auf bei der Wahl nach der richtigen privaten Altersvorsorge. Schließen Sie niemals voreilig irgendeinen Vertrag ab. Erkundigen Sie sich vorher nach den vielen Anlagemöglichkeiten, die die private Altersvorsorge bietet.

    Alle wichtigen Infos zur Altersvorsorge für Selbständige

    13Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbständige

    Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen, die ein jeder haben sollte. Für alle, ab dem 01.01.1961 Geborenen, entfällt der Anspruch auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. An die Stelle der Berufsunfähigkeitsrente ist die Erwerbsminderungsrente getreten. Diese fällt jedoch so gering aus, dass niemand davon leben kann.

    Bevor die Rentenkasse einem Antragsteller die volle Erwerbsminderungsrente bewilligt, wird vorab überprüft, inwieweit der Antragsteller noch arbeitsfähig ist. Das kann bedeuten, dass man laut Rentenkasse zwar seinen alten Job nicht mehr ausüben kann, aber noch in der Lage ist für fünf Stunden am Tag das Laub auf dem Friedhof zusammenzuharken. Um so mehr ist die Berufsunfähigkeit für alle Selbstständigen von großer Bedeutung.

    Gerade wegen der finanziellen Sicherheit ist die Berufsunfähigkeitsversicherung für jeden Selbstständigen ein Muss. Die Berufsunfähigkeitsversicherung schützt im Falle von Krankheit vor dem finanziellen Ruin und sichert auch bei längerer Krankheit den gewohnten Lebensstandard.

    Alles rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung

    14Unfallversicherung für Selbständige

    Unfälle passieren in Deutschland täglich. Die meisten Unfälle geschehen auf der Arbeit oder in der Freizeit. Leider sind Selbstständige nicht über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Passiert einem Selbstständigen im Betrieb oder bei der Ausübung seiner selbstständigen Tätigkeit ein Unfall, dann muss er für die Folgekosten und auch seine laufenden Lebenshaltungskosten selbst aufkommen.

    Folgekosten können sein: Kosmetische Operationen, ein Rollstuhl, Gehhilfen, aber auch die Aufwendungen für eine Haushaltshilfe, all das muss selbst finanziert werden. Für so einen Fall ist der Abschluss einer Unfallversicherung Goldwert, denn diese zahlt je nach Tarif ein Krankengeld, eine Unfallrente, ein Übergangsgeld oder übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe.

    Mehr zur Unfallversicherung für Selbständige

    15Welche anderen Versicherungen sind für Selbstständige wichtig?

    Selbstständige sollten gut versichert sein. Die Art der Versicherung hängt natürlich davon ab, welches Gewerbe Sie zukünftig betreiben wollen. Eine Versicherung ist jedoch für alle Selbstständigen sehr zu empfehlen: Die Betriebshaftpflichtversicherung, sie ist vergleichbar mit der privaten Haftpflichtversicherung.

    Ein Schaden ist schnell verursacht und Schadenersatzansprüche Dritter können jeden Selbstständigen finanziell ruinieren. Als Gewerbetreibender sind Sie und die Mitarbeiter Ihres Unternehmens auf der sicheren Seite, wenn Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung vorweisen können. Das Gute an jeder Betriebshaftpflichtversicherung ist, dass diese jeden Schadenersatzanspruch auf Richtigkeit prüft und gegebenenfalls unberechtigte Ansprüche abweist.

    Neben der Betriebshaftpflichtversicherung gibt es noch unzählige andere Versicherungen für Gewerbetreibende. So sollten Selbstständige, die einen eigenen Betrieb oder ein eigenes Geschäft haben unbedingt eine Inhaltsversicherung abschließen. Für Betriebe mit eigenen Maschinen und Baufahrzeugen ist dafür die Maschinenversicherung unverzichtbar.

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