Gewerbeamt:
Gewerbe Anmelden, zuständiges Gewerbeamt und Öffnungszeiten
Wer sich in Deutschland selbstständig machen möchte, unterliegt der Pflicht, sein Gewerbe anzumelden. Das Gewerbeamt nimmt bei der Anmeldung des Gewerbes alle Daten auf und übermittelt diese automatisch an folgende Stellen:
- Finanzamt
- IHK
- Berufsgenossenschaft
- Handwerkskammer
- Statistisches Landesamt
- Handelsregistergericht
Einige Tage nach der Gewerbeanmeldung bekommt der Gewerbetreibende Post vom Finanzamt, der IHK und gegebenenfalls von weiteren Behörden. Es ist jedoch empfehlenswert, sich selbst beim Finanzamt und den weiteren Behörden zu melden. Denn so erreicht man eine schnellere Bearbeitung seiner Angelegenheiten.
Welches Gewerbeamt ist für mich zuständig?
Den Gewerbeschein beantragen Sie beim zuständigen Gewerbeamt. Das zuständige Gewerbeamt
ist immer in der Stadt, in der Sie das Gewerbe auch ausüben, bzw. wo der Sitz des Gewerbes ist.
Welche Behörde für die Gewerbeanmeldung zuständig ist, ist in den Städten unterschiedlich
geregelt. Die zuständigen Stellen sind meist das Ordnungsamt, das Rathaus, das Bürgerbüro oder
direkt das Gewerbeamt. Mit einem Anruf bei Ihrer Gemeinde / Rathaus erfahren Sie ganz leicht,
wer für Sie zuständig ist.
Viele Gemeinden und Städte bieten mittlerweile einen Onlineservice an. Das bedeutet,
Sie können sich Ihr Formular für die Gewerbeanmeldung ganz bequem von zu Hause aus downloaden und ausdrucken.
Welche Unterlagen muss ich zum Gewerbeamt mitnehmen?
Damit Sie Ihren Gewerbeschein so schnell wie möglich in den Händen halten, sollten Sie vorab wissen, welche Unterlagen Sie unbedingt bei der Gewerbeanmeldung dabei haben sollten:
- Personalausweis oder auch Reisepass (bei ausländischen Staatsbürgern) gegebenenfalls Auszug aus dem Melderegister sowie eine gültige Aufenthaltsgenehmigung
- Formular Gewerbeanmeldung vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- Gebühr möglichst in bar, denn die Gebühr für die Gewerbeanmeldung ist bei der Anmeldung sofort fällig
Je nach Art des Gewerbes müssen noch zusätzlich weitere Dokumente vorgelegt werden.
Was genau für Sie und Ihr Gewerbe zutrifft, erfahren Sie bei der IHK und auch der Handwerkskammer.
Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig, welche Unterlagen Sie für die Eröffnung Ihres Gewerbes benötigen,
und rechnen Sie dafür auch genügend Zeit ein.
Besonders erlaubnispflichtige Gewerbe und auch erlaubnispflichtige freie Berufe benötigen jeweils
einen Nachweis darüber, dass Sie das Gewerbe ausüben dürfen. Unter anderem kann es zutreffen, dass Sie
folgende Unterlagen vorlegen müssen:
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
- Handelsregisterauszug
- Amtsärztliche Bescheinigungen
- Eintrag in die Handwerksrolle
- Gaststättenerlaubnis
- Maklererlaubnis
Häufig Gestellte Fragen zum Gewerbeamt
Welche Unterlagen muss ich zum Gewerbeamt mitnehmen, wenn ich mich selbstständig mache?
Je nach Art des Gewerbes sind etliche Nachweise vorzulegen. Welche Nachweise verlangt werden, erfährt man im Einzelfall von der IHK. In jedem Fall muss man seinen gültigen Personalausweis und das Formular Gewerbeanmeldung vorlegen. Des weiteren ist eine Gebühr für den Gewerbeschein zu entrichten.
Welches Gewerbeamt ist zuständig?
Zuständig für die Gewerbeanmeldung ist die Gewerbebehörde der Stadt. Die Zuständigkeit
wird in den Gemeinden und Städten unterschiedlich geregelt. Üblicherweise kann man sein Gewerbe
im Bürgeramt, Rathaus, Ordnungsamt oder direkt beim Gewerbeamt anmelden.
Näheres erfahrt man bei seiner Gemeinde/Rathaus.
Wo muss ich das Gewerbe anmelden?
Immer in der Stadt, in der das Gewerbe ausgeübt wird, bzw. das Gewerbe seinen Sitz hat.
Siehe auch:
Gewerbeamt Berlin
Gewerbeamt in Hamburg