Gewerbeschein beantragen: Kosten, Unterlagen und Ablauf
Der Gewerbeschein ist die Grundvoraussetzung für jede gewerbliche Tätigkeit in Deutschland. Erfahren Sie hier alles über die Beantragung, Kosten zwischen 15 und 60 Euro, erforderliche Unterlagen und Besonderheiten für erlaubnispflichtige Gewerbe.
Kosten für den Gewerbeschein
15 € - 60 €
Je nach Stadt und Gemeinde. Die Gebühr ist meist in bar zu entrichten.
Wo beantrage ich einen Gewerbeschein?
Ihren Gewerbeschein beantragen Sie je nach Stadt im Rathaus, dem Ordnungsamt, dem Bürgeramt oder einem speziellen Gewerbeamt. Viele Städte bieten mittlerweile auch die Möglichkeit, den Gewerbeschein online zu beantragen oder das Antragsformular vorab herunterzuladen.
Welche Unterlagen brauche ich für den Gewerbeschein?
Für eine reguläre Gewerbeanmeldung benötigen Sie:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Anmeldeformular (GewA 1) – hier downloaden
- Bei ausländischen Bürgern: Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis
- Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug
Wer braucht einen Gewerbeschein?
Grundsätzlich jeder, der ein Gewerbe betreiben möchte. Eine gewerbliche Tätigkeit liegt vor, wenn Sie selbständig, nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht arbeiten. Ausgenommen sind Freiberufler, die ihre Tätigkeit nur beim Finanzamt anmelden müssen.
Erlaubnispflichtige Gewerbe: Diese Branchen haben Sonderregeln
Einige Branchen sind an besondere Voraussetzungen gebunden. Für diese erlaubnispflichtigen Gewerbe müssen Sie zusätzliche Nachweise erbringen:
Beispiele für erlaubnispflichtige Gewerbe:
Handwerk (Meisterpflicht):
- • Friseur
- • Elektriker
- • Installateur & Heizungsbauer
- • Dachdecker
- • Kfz-Mechaniker
Gastronomie:
- • Restaurant
- • Bar, Kneipe, Club
- • Hotel & Pension
- • Imbiss mit Alkoholausschank
Sicherheitsgewerbe:
- • Bewachungsunternehmen
- • Detektei
- • Personenschutz
Weitere Branchen:
- • Immobilienmakler
- • Fahrschulen
- • Spielhallen
- • Personenbeförderung (Taxi)
Zusätzliche Unterlagen für erlaubnispflichtige Gewerbe:
- Polizeiliches Führungszeugnis (Kosten: ca. 13 €)
- Gewerbezentralregisterauszug (Kosten: ca. 13 €)
- Meisterbrief oder Handwerkskarte (bei Handwerk)
- Gesundheitszeugnis vom Gesundheitsamt (bei Gastronomie)
- Sachkundenachweis (z.B. §34a für Sicherheitsgewerbe)
- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
Gewerbeschein für Gastronomen
Gastronomen benötigen neben dem Gewerbeschein eine Gaststättenerlaubnis (Konzession), wenn alkoholische Getränke ausgeschenkt werden. Voraussetzungen:
- Nachweis der fachlichen Eignung (IHK-Unterrichtung)
- Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
- Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
Gewerbeschein für Handwerker
Handwerker, die ein Gewerbe in einem der 53 zulassungspflichtigen Handwerke betreiben möchten, benötigen eine Eintragung in die Handwerksrolle. Diese setzt in der Regel einen Meisterbrief voraus.
Tipp: Viele Handwerke können auch als zulassungsfreies Handwerk (Anlage B) ohne Meisterbrief ausgeübt werden. Informieren Sie sich bei Ihrer Handwerkskammer.
Nach der Gewerbeanmeldung: Das passiert als nächstes
Nach erfolgreicher Gewerbeanmeldung informiert das Gewerbeamt automatisch weitere Stellen:
- Finanzamt: Sie erhalten einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
- IHK: Automatische Zwangsmitgliedschaft (Beiträge je nach Umsatz)
- Berufsgenossenschaft: Pflichtversicherung für Arbeitsunfälle
- Krankenversicherung: Sie müssen sich selbst versichern
Krankenversicherung für Gewerbetreibende
Mit dem Gewerbeschein in der Hand sind Sie offiziell selbständig – und müssen sich selbst um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbständiger haben Sie die freie Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.
Tipp: Viele Selbständige können mit einer privaten Krankenversicherung (PKV) bis zu 50% gegenüber der freiwilligen gesetzlichen Versicherung sparen – bei oft besseren Leistungen.
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