Freiberufler oder Gewerbetreibender: Der komplette Ratgeber 2026
Sie wollen sich selbstständig machen und sind unsicher, ob Sie Freiberufler oder Gewerbetreibender sind? Hier erfahren Sie alles über die Unterschiede, Vorteile und die korrekte Anmeldung Ihrer Tätigkeit.
Freiberufler vs. Gewerbetreibender auf einen Blick:
✓ Freiberufler
- • Keine Gewerbeanmeldung nötig
- • Keine Gewerbesteuer
- • Keine IHK-Mitgliedschaft
- • Anmeldung nur beim Finanzamt
→ Gewerbetreibender
- • Gewerbeanmeldung Pflicht
- • Gewerbesteuer (ab Freibetrag)
- • IHK-Pflichtmitgliedschaft
- • Anmeldung beim Gewerbeamt
1. Benötigen Freiberufler eine Gewerbeanmeldung?
Nein! Freiberufler benötigen keine Gewerbeanmeldung. Tätigkeiten in einem freien Beruf unterliegen nicht der Gewerbeordnung. Das bedeutet:
- Kein Gang zum Gewerbeamt nötig
- Keine Gewerbesteuer
- Keine Pflichtmitgliedschaft in der IHK
- Nur Anmeldung beim Finanzamt erforderlich
2. Welche Berufe zählen zu den freien Berufen?
Die freien Berufe sind in §18 Einkommensteuergesetz (EStG) definiert. Grundsätzlich zählen dazu alle selbständig ausgeübten künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden, erziehenden und wissenschaftlichen Tätigkeiten.
Katalogberufe (eindeutig freiberuflich)
| Heilberufe | Kultur & Kunst | Rechts- & Wirtschaftsberatung | Technik & Wissenschaft |
|---|---|---|---|
| Ärzte | Journalisten | Rechtsanwälte | Ingenieure |
| Zahnärzte | Dolmetscher | Steuerberater | Architekten |
| Tierärzte | Übersetzer | Wirtschaftsprüfer | Informatiker |
| Heilpraktiker | Fotografen | Notare | Sachverständige |
| Physiotherapeuten | Designer | Unternehmensberater | Chemiker |
| Psychotherapeuten | Musiker, Künstler | Patentanwälte | Biologen |
| Lehrer, Dozenten | Schriftsteller | Buchprüfer | Lotsen |
Tipp: Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Tätigkeit freiberuflich ist, fragen Sie direkt beim Finanzamt nach. Das Finanzamt entscheidet letztlich über die Einstufung.
3. So melden Sie Ihre Freiberuflichkeit an
Die Anmeldung als Freiberufler ist unkompliziert:
- Formlose Mitteilung an das Finanzamt: Beschreiben Sie Ihre geplante Tätigkeit möglichst genau
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Das Finanzamt schickt Ihnen diesen nach Ihrer Anmeldung
- Steuernummer erhalten: Nach Prüfung erhalten Sie Ihre Wirtschafts-Identifikationsnummer
4. Vorteile der Freiberuflichkeit
- Keine Gewerbeanmeldung erforderlich
- Keine Gewerbesteuer – erhebliche Ersparnis!
- Keine IHK-Pflichtmitgliedschaft und -beiträge
- Keine Eintragung ins Handelsregister nötig
- Einfache Buchführung (Einnahmen-Überschuss-Rechnung)
- Mögliche Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse
5. Vergleichstabelle: Freiberufler vs. Gewerbetreibender
| Kriterium | Freiberufler | Gewerbetreibender |
|---|---|---|
| Gewerbeanmeldung | Nicht erforderlich | Erforderlich (15-60 €) |
| Gewerbesteuer | Keine | Ja (Freibetrag: 24.500 €) |
| IHK-Mitgliedschaft | Keine | Pflicht |
| Anmeldung bei | Nur Finanzamt | Gewerbeamt + Finanzamt |
| Buchführung | Einnahmen-Überschuss-Rechnung | Je nach Größe: EÜR oder Bilanz |
| Krankenversicherung | Selbst versichern (PKV/GKV) | Selbst versichern (PKV/GKV) |
Krankenversicherung für Freiberufler
Egal ob Freiberufler oder Gewerbetreibender – als Selbständiger müssen Sie sich selbst krankenversichern. Sie haben die freie Wahl zwischen:
- Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Freiwillige Mitgliedschaft, Beitrag einkommensabhängig
- Private Krankenversicherung (PKV): Oft günstiger bei besseren Leistungen
- Künstlersozialkasse (KSK): Für Künstler und Publizisten – nur halber Beitrag!
Tipp: Bis zu 50% bei der Krankenversicherung sparen
Viele Freiberufler zahlen in der freiwilligen GKV den Höchstbeitrag von über 900 € monatlich. Mit einer privaten Krankenversicherung können Sie oft mehrere hundert Euro pro Monat sparen – bei besseren Leistungen. Vergleichen Sie jetzt kostenlos!
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