Freiberufler oder Gewerbetreibender - freiberufliche Tätigkeit und Gewerbeschein


Sie wollen sich als Freiberufler selbstständig machen und sind sich unsicher ob Sie eine Gewerbeanmeldung und Gewerbeschein benötigen? Im Folgenden finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema "Freiberufler oder Gewerbetreibender":


1. Benötigen Freiberufler eine Gewerbeanmeldung?

Freiberufler benötigen keine Gewerbeanmeldung, d.h., sie müssen bei der Gemeinde oder ihrer Stadt kein Gewerbe anmelden. Grund dafür ist: Tätigkeiten in einem freien Beruf unterliegen keiner Gewerbeverordnung, somit brauchen Freiberufler keine Gewerbeanmeldung.


2. Welche Berufsgruppen/Tätigkeiten zählen zu den freien Berufen?

Im Paragraf 18 des Einkommenssteuergesetzes ist die Freiberuflichkeit klar definiert, so zählen folgende selbstständig ausgeübte Tätigkeiten zu den freien Berufen: künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende, erziehende und auch wissenschaftliche Tätigkeiten.

Das Finanzamt unterscheidet die freien Berufe in Katalogberufe, katalogähnliche Berufe und Tätigkeitsberufe.

Katalogberufe werden in Hauptgruppen unterteilt. So zählen zu den Katalogberufen: Heilberufe, Kultur- und Kunstberufe, technische/naturwissenschaftliche Berufe sowie Rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe.

Wer sich dennoch nicht sicher ist, ob es sich um einen anerkannter freien Beruf oder doch Gewerbebetrieb handelt, der sollte direkt beim Finanzamt nachfragen. Das Finanzamt entscheidet letztendlich darüber, ob die Tätigkeit den Merkmalen eines freien Berufes oder eines Gewerbes entspricht.

Unter die Tätigkeitsberufe fallen Künstlerische, schriftstellerische unterrichtende, erziehende und auch wissenschaftliche Berufe.



In dieser Tabelle sind die häufigsten freien Berufe aufgeführt:


Heilberufe und pädagogische Berufe Kultur- und Kunstberufe Steuer-, rechts- und wirtschaftsberatende Berufe Technische und naturwissenschaftliche Berufe

Ärzte Journalisten Rechtsanwälte Ingenieure
Zahnärzte Dolmetscher Patentanwälte Architekten,
Landschaftsarchitekt,
Innenarchitekt
Tierärzte Übersetzer Notare Lotsen
Dentisten Bildberichterstatter Wirtschaftsprüfer Handelschemiker
Heilpraktiker Musiker Steuerberater Vermessungsingenieure
Physiotherapeuten Sänger beratende Volks- und Betriebswirte  Diplom-Bauingenieur
Psychotherapeut Schauspieler Vereidigte Buchprüfer Diplom-Chemiker
Erzieher Tänzer Bücherrevisoren  Diplom-Biologe
Lehrer /Musiklehrer Regisseur Arbeitsvermittler Diplom-Geograf
Diplom-Sozialpädagoge Fotograf Trainer Diplom-Informatiker
Hebammen Designer Vermögensberater Diplom-Ingenieur
Logopäden
Motopäden
Mototherapeuten
Motologen
Podologen
Kameramann Rentenberater Diplom-Psychologe
Masseure
Medizinische Bademeister
Reporter Aktuar Diplom-Vermessungsingenieur
Diplom-Sozialarbeiter Choreograf Facility Manager Netzwerkadministratoren
Rettungsassistent Künstler
Maler
Bildhauer
DV-Berater Medieninformatiker
Krankenpfleger/Krankenschwestern
Ambulante Pflege
Leasing-Berater Umweltberater
Umweltauditoren
Umweltgutachter
Umweltingenieure
-Ergotherapeut
-Beschäftigungstherapeuten
-Arbeitstherapeuten
-Kunsttherapeuten
-Musiktherapeuten
Restauratoren
Apotheker
Sachverständige
Diätassistenten
Gesundheitsberater


3. Wo melde ich meine Tätigkeit als Freiberufler an?

Freiberufler melden sich bei ihrem zuständigen Finanzamt an. Dort wird anhand der gemachten Angaben geprüft, ob es sich bei der Tätigkeit tatsächlich um einen freien Beruf handelt. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Freiberufler eine Steuernummer (Wirtschafts-Identifikationsnummer, ID)

Auch Freiberufler müssen Einkünfte aus ihrer freiberuflichen Tätigkeit versteuern. Anhand der jährlichen Einkommenssteuer müssen sie unter Angabe ihrer Steuernummer und einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung ihre Einkünfte beim Finanzamt anzeigen.


4. Was ist der Unterschied zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Freiberufler?

Viele Selbstständige beschäftigen sich mit dieser Frage: Wann ist man Gewerbetreibender und wann zählt man zu den Freiberuflern und was ist überhaupt der Unterschied zwischen beidem? Es gibt einige Unterscheidungsmerkmale, an denen man leicht feststellen kann, ob man ein Gewerbetreibender ist oder zu den Freiberuflern zählt.


  1. Freiberufler bieten Dienstleistungen an - im Gegensatz zu den Gewerbetreibenden, die einen Handel betreiben oder Massen produzieren.
  2. Wer freischaffend tätig ist, hat in der Regel einen Hochschulabschluss oder schöpferische/künstlerische Fähigkeiten, sie verfügen über Fachkenntnisse.
  3. Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer im Gegensatz zum Gewerbetreibenden.
  4. Gewerbetreibende sind Pflichtmitglieder in der IHK, für Freiberufler entfällt diese Pflichtmitgliedschaft.


5. Welche Vorteile hat die Freiberuflichkeit?

  • Freiberufler müssen sich nicht in das Handelsregister eintragen lassen
  • Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden
  • Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer
  • Freiberufler müssen keine doppelte Buchführung führen
  • Freiberufler können sich in der Künstlersozialkasse anmelden
  • Freiberufler unterliegen nicht der Gewerbeaufsicht




Gewerbe und Freiberufler anmelden: Häufige Fragen



Warum müssen sich Freiberufler beim Finanzamt melden, anstatt beim Gewerbeanmeldeamt?

Freiberufler sind keine Gewerbetreibende und müssen darum kein Gewerbe anmelden. Eine Meldung an das Finanzamt ist dennoch notwendig, da auch Freiberufler ihre Einkünfte versteuern müssen.



Brauchen Freiberufler eine Gewerbeanmeldung?

Nein, Freiberufler benötigen keine Gewerbeanmeldung, da ihre Tätigkeiten unter freie Berufe fallen. Freiberufler zahlen somit keine Gewerbesteuer und unterliegen auch nicht der Gewerbeaufsicht. Freiberufler müssen ihre Tätigkeit lediglich dem Finanzamt melden.



Welche Berufsgruppen fallen unter freie Berufe?

Alle künstlerischen, erzieherischen, schriftstellerischen, wissenschaftlichen und unterrichtenden Tätigkeiten zählen zu den freien Berufen. Das Finanzamt kann genau darüber Auskunft geben, welche Berufe unter die Freiberuflichkeit fallen, denn Paragraf 18 des Einkommenssteuergesetzes definiert ganz klar die Zugehörigkeit.



Müssen Freiberufler Steuern zahlen?

Einkünfte aus freischaffender Tätigkeit oder Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit müssen versteuert werden.



Wie und wo melde ich meine Freiberuflichkeit an?

Einfach formlos beim Finanzamt die Tätigkeit anmelden. Man sollte seine freiberufliche Tätigkeit dem Finanzamt ganz klar definieren, damit dem Finanzamt die Zuordnung leichter fällt. Nach Prüfung vergibt das Finanzamt dann eine Steuernummer, die Wirtschafts-Identifikationsnummer.







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