Gewerbe
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    Kleingewerbe und Nebengewerbe anmelden: Der komplette Ratgeber 2026

    Alles über Kleingewerbe, Nebengewerbe, Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG, Umsatzgrenzen und die korrekte Rechnungsstellung. Mit praktischen Tipps für einen erfolgreichen Start in die Selbständigkeit.

    Kleinunternehmerregelung 2026: Die wichtigsten Grenzen

    • Umsatz im Vorjahr: maximal 22.000 Euro
    • Voraussichtlicher Umsatz im laufenden Jahr: maximal 50.000 Euro

    Wann muss ich ein Kleingewerbe anmelden?

    Jeder der eine selbstständige und wirtschaftliche Tätigkeit auf eigene Verantwortung, Rechnung und mit Gewinnerzielungsabsicht ausübt, muss ein Gewerbe anmelden. Das gilt auch für Kleingewerbetreibende und Nebengewerbetreibende.

    Wer also neben seiner normalen Berufstätigkeit ein Gewerbe ausüben möchte, benötigt einen Gewerbeschein. Auch Hausfrauen, Studenten oder Rentner, die nebenbei selbstständig tätig sind und Geld mit ihrer Nebentätigkeit verdienen, müssen ein Gewerbe anmelden.

    Kleingewerbe vs. Nebengewerbe: Was ist der Unterschied?

    KriteriumKleingewerbeNebengewerbe
    DefinitionGewerbe unter der KleinunternehmergrenzeGewerbe neben einer Haupttätigkeit
    UmsatzgrenzeMax. 22.000 € (Vorjahr)Keine spezielle Grenze
    ZeitaufwandBeliebigWeniger als Hauptberuf
    KrankenversicherungSelbst versichernÜber Hauptarbeitgeber

    Wo melde ich mein Kleingewerbe oder Nebengewerbe an?

    Die Anmeldung erfolgt in zwei Schritten:

    1. Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt: Hier erhalten Sie Ihren Gewerbeschein. Die Kosten liegen je nach Stadt zwischen 15 und 60 Euro.
    2. Anmeldung beim Finanzamt: Sie erhalten automatisch einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Hier können Sie die Kleinunternehmerregelung beantragen.

    Die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG)

    Als Kleinunternehmer können Sie sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Das bedeutet: Sie müssen keine Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen und keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben.

    Pflichthinweis auf Rechnungen:

    Als Kleinunternehmer müssen Sie auf Ihren Rechnungen einen Hinweis auf die Umsatzsteuerbefreiung aufnehmen: "Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."

    Vorteile der Kleinunternehmerregelung:

    • Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen
    • Keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen
    • Deutlich weniger Bürokratie
    • Einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung genügt

    Nachteile der Kleinunternehmerregelung:

    • Kein Vorsteuerabzug möglich
    • Bei hohen Investitionen oft ungünstig
    • Umsatzgrenzen müssen beachtet werden

    Ausnahme: Hobby oder Liebhaberei – keine Gewerbeanmeldung nötig

    Erzielt Ihre Nebentätigkeit keinen Gewinn und ist auch keine Gewinnerzielung geplant, dann fällt die Tätigkeit unter Hobby oder Liebhaberei. In diesem Fall ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich. Das Finanzamt prüft dies anhand Ihrer Einnahmen und Ausgaben über mehrere Jahre.

    Krankenversicherung als Kleingewerbetreibender

    Wichtig: Als Selbständiger müssen Sie sich selbst um Ihre Krankenversicherung kümmern. Sie haben die Wahl zwischen gesetzlicher (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV). Viele Selbständige können mit der PKV erheblich sparen – bis zu 50% im Vergleich zur freiwilligen GKV-Versicherung.

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