Kleingewerbe und Nebengewerbe: Anmeldung, Umsatzsteuer und Rechnungen
Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer
Jeder der eine selbstständige und wirtschaftliche Tätigkeit auf eigene Verantwortung,
Rechnung und Gewinnerzielungsabsichten ausübt, muss ein Gewerbe anmelden.
Wer also neben seiner normalen Berufstätigkeit ein Gewerbe ausüben möchte, benötigt einen Gewerbeschein.
Auch Hausfrauen, die nebenbei selbstständig tätig sind und Geld mit ihrer Nebentätigkeit verdienen,
müssen ein Gewerbe anmelden.
Ein Kleingewerbe kann jeder anmelden, dessen steuerpflichtigen Einnahmen im Eröffnungsjahr
des Betriebes 17.000 Euro nicht übersteigen.
Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer: Wo melde ich das Kleingewerbe an?
Sobald Sie Ihren Gewerbeschein in den Händen halten, melden Sie Ihr Kleingewerbe beim Finanzamt an.
Vom Finanzamt erhalten Sie einen Fragebogen zur Betriebseröffnung. Hier können Sie ankreuzen,
ob Sie ein Kleingewerbe im Rahmen der Kleinunternehmerregelung führen werden.
Als Kleinunternehmer (Kleingewerbetreibender) hat man die Möglichkeit, von der Umsatzsteuerpflicht befreit zu werden.
Ausnahme: Nebengewerbe ohne Gewinn
Keine Gewerbeanmeldung bei Hobby/Liebhaberei
Erzielt das Nebengewerbe kein Gewinn und ist auch keine Gewinnerzielung geplant, dann fällt die Ausübung des Nebengewerbes unter Hobby/Liebhaberei. In diesem Fall ist keine Gewerbeanmeldung notwendig.
Kleingewerbe Anmeldung, Kleinunternehmerregelung und Umsatzsteuer: Ihre Fragen
Muß ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer in meinen Rechnungen ausweisen?
Falls Ihre Einnahmen im Jahr der Gründung 17.000 Euro nicht übersteigen, dann können Sie sich als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen.
Wie kann ich eine Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer beantragen?
Um die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen, müssen Sie das entsprechende Feld im Formular zur Betriebseröffnung ankreuzen.
Siehe auch:
Beantragung vom Gewerbeschein: Kosten, Formulare und Voraussetzungen