Gewerbe
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    Gewerbe abmelden: Formulare, Kosten und Ablauf

    Alles über die Gewerbeabmeldung: Wie Sie Ihr Gewerbe korrekt abmelden, welche Formulare Sie brauchen und was nach der Abmeldung zu beachten ist.

    Gute Nachricht:

    Kostenlos

    Die Gewerbeabmeldung ist in fast allen Städten und Gemeinden gebührenfrei.

    Wann muss ich mein Gewerbe abmelden?

    Gemäß §14 Gewerbeordnung (GewO) sind Sie verpflichtet, die Aufgabe Ihres Gewerbes anzuzeigen. Eine Gewerbeabmeldung ist erforderlich, wenn Sie:

    • Ihr Gewerbe endgültig aufgeben
    • In eine andere Gemeinde umziehen (dann dort neu anmelden)
    • Ihr Unternehmen verkaufen oder übertragen
    • Eine Gesellschaft auflösen

    Wie melde ich mein Gewerbe ab?

    Die Abmeldung erfolgt in wenigen Schritten:

    1. Formular ausfüllen: Das Formular zur Gewerbeabmeldung (GewA 3) erhalten Sie beim Gewerbeamt oder als Download
    2. Unterlagen zusammenstellen: Personalausweis, Gewerbeschein, Meldebescheinigung
    3. Abmeldung einreichen: Persönlich, per Post oder in vielen Städten online

    Benötigte Unterlagen

    • Formular Gewerbeabmeldung (GewA 3)
    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Bisheriger Gewerbeschein
    • Meldebescheinigung

    Was kostet eine Gewerbeabmeldung?

    In den meisten Städten und Gemeinden ist die Gewerbeabmeldung gebührenfrei. Nur wenige Kommunen erheben eine kleine Bearbeitungsgebühr von wenigen Euro.

    Was passiert nach der Gewerbeabmeldung?

    Nach der Abmeldung informiert das Gewerbeamt automatisch alle relevanten Stellen:

    • Finanzamt: Erhält Meldung, Sie müssen letzte Steuererklärung einreichen
    • IHK: Mitgliedschaft endet automatisch
    • Handwerkskammer: Bei Handwerksberufen
    • Berufsgenossenschaft: Wird benachrichtigt

    Wichtig: Krankenversicherung beachten!

    Nach Aufgabe Ihrer Selbständigkeit müssen Sie Ihre Krankenversicherung klären. Nehmen Sie eine Anstellung auf, werden Sie meist wieder gesetzlich pflichtversichert. Bei Arbeitslosigkeit informieren Sie die Agentur für Arbeit.

    Alternative: Gewerbe ruhen lassen

    Wenn Sie Ihr Gewerbe nur vorübergehend nicht ausüben können oder möchten, müssen Sie es nicht komplett abmelden. Stattdessen können Sie das Gewerbe ruhen lassen:

    • Das Gewerbe kann jederzeit wieder aufgenommen werden
    • Keine Neuanmeldung erforderlich
    • Finanzamt und Gemeinde müssen informiert werden
    Mehr zum ruhenden Gewerbe erfahren

    Häufige Fragen zur Gewerbeabmeldung

    Muss ich das Gewerbe abmelden, wenn ich umziehe?

    Nur wenn Sie in eine andere Stadt/Gemeinde umziehen. Bei Umzug innerhalb derselben Gemeinde genügt eine Gewerbeummeldung.

    Gibt es eine Frist für die Gewerbeabmeldung?

    Ja, die Abmeldung sollte zeitnah nach Aufgabe des Gewerbes erfolgen. Die Frist variiert je nach Bundesland, liegt aber meist bei etwa 4 Wochen. Bei Versäumnis kann ein Bußgeld drohen.

    Nach der Gewerbeaufgabe: Nächster Karriereschritt?

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