Gewerbe ummelden: Kosten, Formulare und Ablauf
Alles über die Gewerbeummeldung: Wann Sie Ihr Gewerbe ummelden müssen, welche Kosten entstehen und welche Unterlagen Sie benötigen.
Kosten der Gewerbeummeldung
15 € - 60 €
Die Gebühren entsprechen meist denen einer Neuanmeldung und variieren je nach Stadt.
Wann muss ich mein Gewerbe ummelden?
Gemäß §14 Gewerbeordnung (GewO) müssen Sie alle wesentlichen Änderungen Ihres Gewerbes dem Gewerbeamt anzeigen. Eine Ummeldung ist erforderlich bei:
- Umzug innerhalb der Gemeinde: Neue Betriebsadresse in derselben Stadt
- Änderung der Tätigkeit: Erweiterung oder Änderung des Warenangebots/Dienstleistungen
- Änderung der Rechtsform: z.B. vom Einzelunternehmen zur GbR
- Namensänderung: Bei Heirat oder sonstiger Namensänderung
Wichtig: Umzug in andere Stadt
Zieht Ihr Gewerbe in eine andere Gemeinde, müssen Sie das Gewerbe am alten Standort abmelden und am neuen Standort neu anmelden. Eine einfache Ummeldung reicht nicht!
Welche Unterlagen brauche ich für die Gewerbeummeldung?
Für Einzelunternehmen benötigen Sie:
- Formular Gewerbeummeldung (GewA 2) – hier downloaden
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelle Meldebescheinigung (bei Adressänderung)
- Bisheriger Gewerbeschein
Zusätzliche Unterlagen bei Gesellschaften
Bei GbR, OHG, KG, GmbH und anderen Gesellschaftsformen ist jeder Gesellschafter oder Geschäftsführer anzeigepflichtig. Zusätzlich benötigt:
- Handelsregisterauszug (bei eingetragenen Firmen)
- Gesellschaftervertrag bei Änderung der Rechtsform
- Ausweise aller Gesellschafter/Geschäftsführer
Was kostet eine Gewerbeummeldung?
Die Gebühren für eine Gewerbeummeldung entsprechen in der Regel denen einer Neuanmeldung: 15 bis 60 Euro je nach Gemeinde.
| Stadt | Ummeldung |
|---|---|
| Berlin | 20 € |
| Hamburg | 20 € |
| München | 47 € |
| Köln | 26 € |
| Frankfurt | 25 € |
Fristen für die Gewerbeummeldung
Die Ummeldung sollte zeitnah nach der Änderung erfolgen. In den meisten Bundesländern gilt eine Frist von ca. 4 Wochen. Versäumen Sie diese Frist, kann ein Bußgeld drohen.
Was passiert nach der Ummeldung?
Nach der Gewerbeummeldung informiert das Gewerbeamt automatisch:
- Finanzamt: Erhält die neuen Daten
- IHK/Handwerkskammer: Wird benachrichtigt
- Berufsgenossenschaft: Bei relevanten Änderungen
Tipp: Krankenversicherung prüfen
Bei Änderungen Ihres Gewerbes ist es ein guter Zeitpunkt, auch Ihre Krankenversicherung zu überprüfen. Vielleicht können Sie mit einem Wechsel zur PKV erheblich sparen – bis zu 50% gegenüber der freiwilligen GKV!
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