Gewerbeummeldung:Kosten und Formulare beim Ummelden des Gewerbes.
Was ist zu beachten? Wie, wo und wann melde ich mein Gewerbe um?
Sie wollen Ihr Gewerbe ummelden und möchten wissen, welche Dinge zu beachten sind?
Hier finden Sie wichtige Infos und Antworten auf Ihre Fragen:
Gewerbe Ummeldung: Was ist zu beachten?
Wenn Sie das Gewerbe erweitern, ändern oder eine Veränderung der Rechtsform anstreben,
dann müssen Sie diese Veränderung anzeigen.
Wenn Ihr Gewerbe innerhalb der Gemeinde/Stadt umzieht, dann erfolgt eine Gewerbeummeldung.
Planen Sie einen Gewerbeumzug in eine andere Gemeinde, dann müssen Sie das Gewerbe abmelden und
in der neuen Gemeinde erneut anmelden.
Wann muss ich das Gewerbe ummelden?
- Ändert sich die Rechtsform Ihres Gewerbes, erfolgt eine Gewerbeummeldung
- Ändert sich das Warenangebot erfolgt eine Gewerbeummeldung
- Ändert sich das Angebot der Dienstleistungen erfolgt eine Gewerbeummeldung
- Zieht das Gewerbe innerhalb der Gemeinde/Stadt um erfolgt eine Gewerbeummeldung
Welche Unterlagen benötige ich für eine Gewerbeummeldung?
Benötigt werden als Einzelunternehmen:- das Formular Gewerbeummeldung. Dieses Formular erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt oder auch im Internet als Download.
- gültiger Personalausweis
- Meldebescheinigung
- Handelsregisterauszug (bei eingetragenen Firmen)
Bei folgenden Gründungsformen GBR, OHG, KG, GmbH, GmbH und Co. KG ist zu beachten, dass jeder Gesellschafter oder Geschäftsführer des Unternehmens anzeigepflichtig ist.
Was kostet eine Gewerbeummeldung?
Bei einer Gewerbeummeldung entstehen in der Regel dieselben Kosten wie bei einer Gewerbeanmeldung, d. h. je nach Gemeinde zwischen 15,- und 60,- EURO.
Gewerbe Ummelden - Häufige Fragen
Ist eine Gewerbeummeldung kostenpflichtig?
Ja, eine Ummeldung des Gewerbes ist mit Kosten verbunden und kostet zwischen 15,- und 60,- Euro.
Ich ziehe in eine andere Stadt und will meine Gewerbe mitnehmen, was muss ich tun?
Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde oder auch in eine andere Stadt muss das Gewerbe in der alten Gemeinde/Stadt abgemeldet werden und in der neuen Gemeinde/Stadt erneut angemeldet werden.
Siehe auch:
Gewerbeabmeldung
Ruhendes Gewerbe