Krankenversicherung für GmbH-Geschäftsführer 2026: Der komplette Guide
Als Geschäftsführer einer GmbH oder UG befinden Sie sich in einer besonderen Situation: Je nach Gesellschafteranteil und Position können Sie sozialversicherungsrechtlich als Angestellter oder als Selbständiger gelten. Das hat erhebliche Auswirkungen auf Ihre Krankenversicherung und die damit verbundenen Kosten. In diesem Ratgeber erklären wir alle relevanten Regelungen und helfen Ihnen bei der optimalen Entscheidung.
Die Krankenversicherungsfrage ist für Geschäftsführer besonders komplex, weil verschiedene rechtliche Aspekte zusammenkommen. Um die für Sie günstigste Lösung zu finden, empfehlen wir einen kostenlosen Versicherungsvergleich speziell für Geschäftsführer, der Ihre individuelle Situation berücksichtigt.
50%-Schwelle
≥ 50%
gilt als selbständig
JAEG 2026
73.800€
Versicherungspflichtgrenze
Freie Wahl
GKV oder PKV
für Gesellschafter-GF
Die 50%-Regel: Der entscheidende Faktor
Ob Sie als Geschäftsführer versicherungspflichtig sind oder nicht, hängt primär von Ihrem Gesellschafteranteil ab. Die Sozialversicherung unterscheidet:
| Gesellschafteranteil | Status | KV-Optionen |
|---|---|---|
| ≥ 50% | Selbständig | Freie Wahl: GKV (freiwillig) oder PKV |
| < 50% mit Sperrminorität | Oft selbständig | Prüfung im Einzelfall erforderlich |
| < 50% ohne Sperrminorität | Angestellter | GKV-pflichtig oder PKV ab JAEG |
| 0% (Fremd-GF) | Angestellter | GKV-pflichtig oder PKV ab JAEG |
Wichtig: Beherrschende Stellung
Auch mit weniger als 50% Anteilen können Sie als selbständig gelten, wenn Sie eine „beherrschende Stellung" haben. Das ist der Fall bei Sperrminorität, Stimmrechtsmehrheit oder wenn Sie die Gesellschaft faktisch beherrschen (z.B. einziger Geschäftsführer mit umfassenden Vollmachten). Im Zweifel sollte ein Statusfeststellungsverfahren durchgeführt werden.
Krankenversicherung als Gesellschafter-Geschäftsführer (≥ 50%)
Als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer sind Sie nicht sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet: Sie haben die freie Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung, aber auch keine Arbeitgeberzuschüsse.
Option A: GKV (freiwillig)
- Beitrag einkommensabhängig (Geschäftsführergehalt)
- Kostenlose Familienversicherung möglich
- Keine Gesundheitsprüfung
- Kein Krankengeld ohne Wahltarif
Option B: PKV
- Beitrag unabhängig vom Einkommen
- Oft günstiger bei hohem Gehalt
- Bessere Leistungen wählbar
- Jedes Familienmitglied zahlt extra
Krankenversicherung als Fremd-Geschäftsführer (0%)
Ein Fremd-Geschäftsführer – also ein Geschäftsführer ohne Gesellschafteranteile – ist sozialversicherungsrechtlich ein normaler Angestellter. Das bedeutet:
Status als Fremd-Geschäftsführer
- GKV-Pflicht: Bei Gehalt unter der JAEG (2026: 73.800€) sind Sie versicherungspflichtig in der GKV.
- PKV möglich: Bei Gehalt über der JAEG können Sie in die PKV wechseln.
- Arbeitgeberzuschuss: Die GmbH zahlt die Hälfte Ihrer Beiträge (AG-Anteil).
- Krankengeld: In der GKV besteht Anspruch auf gesetzliches Krankengeld.
Steuerliche Optimierung für Geschäftsführer
Als Geschäftsführer haben Sie verschiedene Möglichkeiten, Ihre Krankenversicherungskosten steuerlich zu optimieren:
Variante 1: Gehalt + private Absicherung
Sie zahlen Ihre PKV-Beiträge selbst aus dem Nettogehalt. Die Basisabsicherung können Sie als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.
Vorteil: Einfache Handhabung, volle Kontrolle über den Versicherungsschutz.
Variante 2: Gehaltsumwandlung (KV als Gehaltsbestandteil)
Die GmbH übernimmt Ihre Krankenversicherungsbeiträge als Teil Ihrer Vergütung. Diese sind für die GmbH Betriebsausgaben und mindern den Gewinn.
Vorteil: Steuerlich oft günstiger, besonders bei höheren Einkommen. Die GmbH „spart" Gewerbe- und Körperschaftsteuer auf den Beitragsanteil.
Variante 3: Direktversicherung über die GmbH
Die GmbH schließt den Krankenversicherungsvertrag auf Ihren Namen ab und ist Versicherungsnehmer. Die Beiträge sind volle Betriebsausgaben.
Vorteil: Maximale steuerliche Effizienz.Nachteil: Der Versicherungsschutz hängt von der GmbH ab.
Steuerberatung empfohlen
Die steuerlich optimale Gestaltung hängt von vielen Faktoren ab: Gehaltshöhe, Familienstand, andere Einkünfte, Gesellschafterstruktur. Besprechen Sie die konkrete Ausgestaltung unbedingt mit Ihrem Steuerberater.
Krankentagegeld: Unverzichtbar für Geschäftsführer
Als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer haben Sie keinen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld. Das macht eine Krankentagegeldversicherung unverzichtbar:
Das Risiko ohne Absicherung
- • Kein Einkommen bei längerer Krankheit
- • Gehalt kann nicht unbegrenzt weitergezahlt werden (verdeckte Gewinnausschüttung)
- • Laufende Kosten der GmbH müssen weiter gedeckt werden
- • Kein gesetzlicher Krankengeldanspruch als Selbständiger
UG (Mini-GmbH): Die gleichen Regeln
Für Geschäftsführer einer Unternehmergesellschaft (UG) gelten exakt die gleichen Regeln wie für GmbH-Geschäftsführer. Die Rechtsform UG ist lediglich eine Variante der GmbH mit geringerem Stammkapital. Der sozialversicherungsrechtliche Status richtet sich auch hier nach dem Gesellschafteranteil und der tatsächlichen Stellung im Unternehmen.
Checkliste: So treffen Sie die richtige Entscheidung
In 5 Schritten zur optimalen Absicherung
- Status klären: Sind Sie versicherungspflichtig oder nicht? Im Zweifel: Statusfeststellungsverfahren bei der DRV.
- Familiensituation berücksichtigen: Familienversicherung in der GKV vs. separate Verträge in der PKV.
- Einkommensentwicklung einschätzen: Bei steigendem Gehalt wird die PKV oft attraktiver.
- Steueroptimierung planen: Abstimmung mit dem Steuerberater zur optimalen Gestaltung.
- Krankentagegeld nicht vergessen: Als beherrschender GF zwingend erforderlich.
Fazit: Individuelle Beratung ist entscheidend
Die Krankenversicherung für Geschäftsführer ist komplex und hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Eine pauschale Empfehlung ist nicht möglich. Nutzen Sie die Möglichkeit eines kostenlosen Vergleichs, um die für Ihre Situation optimale Lösung zu finden.