Private Rentenversicherung für Selbständige
Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei Selbstständigkeit
Für das Alter vorsorgen
Als Selbstständiger übernimmt man nicht nur die Verantwortung für sein neues Gewerbe
oder sein neues Unternehmen - man ist auch in der Verantwortung sich selbstständig um die
eigene Altersvorsorge zu kümmern.
Selbstständige sind nicht automatisch von der Rentenversicherungspflicht
befreit. Es gibt Selbstständige, die weiterhin in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen müssen.
Wir klären Sie darüber auf, ob Sie zukünftig trotz Selbstständigkeit, rentenversicherungspflichtig sind,
oder ob Sie privat vorsorgen müssen. Auch wenn die Zeit bis zur Rente möglicherweise noch lange hin ist,
ist es dennoch ratsam, so früh wie möglich an die Altersrente zu denken und gegebenenfalls privat vorzusorgen,
um Lücken zu schließen.
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1. Privat oder gesetzlich versichern?
Viele Selbstständige glauben, dass Sie mit Beginn ihrer neu erworbenen Selbstständigkeit
nicht mehr rentenversicherungspflichtig wären.
Das ist ein weitverbreiteter Irrtum. Bestimmte Selbstständige sind weiterhin in der Rentenversicherung
pflichtversichert. Sie sollten also zu Beginn Ihrer Selbstständigkeit genau abklären,
ob Sie weiterhin pflichtversichert sind. Die Rentenkasse kann nämlich alle säumigen Beiträge
zurückfordern.
Ob Sie zum Personenkreis der Pflichtversicherten gehören, erläutern wir Ihnen im Folgenden:
Selbstständige, die weiterhin pflichtversichert sind:
- Handwerker, die in die Handwerksrolle eingetragen sind
- Lehrer und Erzieher
- Pflegepersonen / Hebammen
- Hausgewerbetreibende
- Küstenschiffer oder Küstenfischer und Seelotsen
- Künstler oder Publizisten laut Künstlersozialgesetz
- Selbstständige mit einem Auftraggeber, die im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen
- Selbstständige die einen Existenzgründerzuschuss erhalten
Selbstständige, die nicht zum Personenkreis der Pflichtversicherten gehören, können bei der gesetzlichen
Rentenkasse eine freiwillige Mitgliedschaft beantragen. Das macht u. a. dann Sinn, wenn man bereits
viele Jahre/Jahrzehnte Beiträge in die Rentenkasse gezahlt hat und mit der freiwilligen Mitgliedschaft
seine Ansprüche aufbauen möchte.
Meist lohnt sich jedoch auch hier eher eine private Altersvorsorge.
Kann man sich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen?
Lediglich Selbstständige mit nur einem Auftraggeber können sich für die Dauer
von drei Jahren von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.
Dieser Antrag muss rechtzeitig gestellt werden. Alle anderen zahlen in den ersten drei Jahren
den halben Regelbeitrag. Auf Antrag ist es auch möglich, dass Selbstständige einen
einkommensgerechten Beitrag zahlen.
2. Private Rentenversicherung
Sie gehören zu den Selbstständigen, die sich nicht gesetzlich pflichtversichern müssen?
Dann können Sie über die Art und Weise Ihrer privaten Altersvorsorge frei bestimmen.
Planen Sie für Ihre Altersvorsorge einen festen Betrag ein. Was bleibt Ihnen nach Abzug
aller Lebenshaltungskosten, Krankenkassenbeiträge etc.? Kalkulieren Sie anfangs lieber
einem kleinen Betrag für Ihre Altersvorsorge ein, denn so können Sie sicher sein, dass
Sie diesen auch regelmäßig zahlen können. Läuft Ihr Geschäft stabil und steigt Ihr Gewinn,
dann sollten Sie auch Ihre Altersvorsorge dementsprechend anpassen.
Welche Möglichkeiten zur privaten Absicherung gibt es?
Es gibt viele Möglichkeiten, sein Geld in private Altersvorsorgen sinnvoll zu investieren. Informieren Sie sich gut über alle möglichen Produkte und besprechen Sie diese mit dem Versicherungsberater Ihres Vertrauens, auch Banken und Sparkassen sind kompetente Ansprechpartner in Sachen Altersvorsorge.Garantierte Anlagen:
Unter garantierte Anlagen fallen klassische Lebensversicherungen und Rentenversicherungen. Hierbei sollte man achten, wie hoch die garantierte Leistung ausfällt. Oft beinhalten diese Verträge Überschussleistungen, aber: Überschussleistungen sind in der Regel keine Garantie-Leistungen.Sparverträge:
Banken und Versicherungen bieten als Altersvorsorge einen Sparvertrag an. Hier wird das eingezahlte Geld Jahr für Jahr bis zur Rente angespart und mit einem höheren Zins verzinst. Das Geld wird also für einen längeren Zeitraum fest angelegt und dafür bekommt man einen höheren Zinssatz. Löst man den Sparvertrag vor Ablauf auf, würde man den Zinsvorteil verlieren.
Fondsanlagen:
Je nach persönlichen Vorlieben kann man hier in Aktien, Rentenwerte oder auch Immobilien investieren. Je nach Art der Anlage unterliegen diese mal höheren, mal weniger hohen Schwankungen.
3. Rürup-Rente
Was steckt hinter der Rürup-Rente?
Die Rürup-Rente ist eine private Altersvorsorge, die staatlich gefördert wird. Sie ist vergleichbar mit dem Modell Riester-Rente.
Vorteile der Rürup-Rente:
- Steuerliche Förderungen
- Wird bei Arbeitslosigkeit nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet
- In der Ansparphase ist das bereits eingezahlte Kapital vor Pfändungen geschützt
- Flexible Besparung möglich
Nachteile der Rürup-Rente:
- Auszahlung erst ab dem 60. Lebensjahr
- Auszahlung nur in Form einer Rente
- Keine Auszahlung als Kapital möglich
- Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag sind nicht pfändbar, nicht übertragbar und nicht vererbbar
4. Vergleich von privaten Versicherungen im Internet / Finanztest
Die richtige Altersvorsorge sollte gut durchdacht sein. Schließen Sie keine voreiligen
Verträge ab. Bedenken Sie, dass vorzeitig gekündigte Verträge der Altersvorsorge immer mit
einem erheblichen Verlust verbunden sind. Lassen Sie sich von daher von verschiedenen Banken
oder Versicherungen beraten.
Vergleichen Sie Angebote im Internet. Informieren Sie sich und
berücksichtigen Sie für Ihre Entscheidungen auch die Ergebnisse der Zeitschrift Stiftung Finanztest.
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Die private Rentenversicherung: Häufige Fragen
Sollte man sich zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung privat absichern?
Jeder Pflichtversicherte sollte über eine zusätzliche private Altersvorsorge nachdenken.
Meist reicht der Erlös aus der staatlichen Altersvorsorge zum Leben nicht aus. Es ist sinnvoll,
die Lücken aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit einer privaten Altersvorsorge zu schließen.
Ich bin selbstständig und weiß nicht genau, ob ich nun weiterhin rentenversicherungspflichtig bin.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie zum Personenkreis gehören, die weiterhin rentenpflichtversicherungspflichtig sind, können Sie sich direkt bei der deutschen Rentenkasse erkundigen. Damit gehen Sie auf Nummer sicher.
Wie befreie ich mich von der Rentenversicherungspflicht?
Sie müssen innerhalb von drei Monaten seit Beginn Ihrer Selbstständigkeit einen Antrag auf Befreiung der Rentenversicherungspflicht bei der deutschen Rentenkasse stellen. Auf ihrer Homepage stellt die Deutsche Rentenversicherungen alle Anträge als Download zur Verfügung.
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