Rürup-Rente für Selbständige 2026
Die Rürup-Rente (auch Basisrente genannt) ist die optimale Altersvorsorge für Selbständige und Freiberufler. Mit hohen Steuervorteilen und staatlicher Förderung bauen Sie eine sichere Rente auf – unabhängig von der gesetzlichen Rentenversicherung.
Steuervorteil 2025
100% der Beiträge sind steuerlich absetzbar – bis zu 27.566 € für Alleinstehende und 55.132 € für Verheiratete pro Jahr.
Warum Rürup-Rente für Selbständige?
Als Selbständiger sind Sie in der Regel nicht gesetzlich rentenversichert. Die Rürup-Rente wurde speziell für diese Zielgruppe entwickelt:
- Hohe Steuerersparnis in der Ansparphase
- Flexible Beitragszahlung (monatlich oder jährlich)
- Pfändungssicher und Hartz-IV-geschützt
- Lebenslange garantierte Rente
- Hinterbliebenschutz möglich
Steuerliche Absetzbarkeit 2025
| Jahr | Absetzbar | Max. Alleinstehende | Max. Verheiratete |
|---|---|---|---|
| 2023 | 100% | 26.528 € | 53.056 € |
| 2024 | 100% | 27.566 € | 55.132 € |
| 2025 | 100% | 27.566 €* | 55.132 €* |
*Voraussichtliche Werte, abhängig von der Beitragsbemessungsgrenze
Rechenbeispiel: So viel sparen Sie
Beispiel: Selbständiger, 45 Jahre, Jahreseinkommen 80.000 €
- Jährlicher Rürup-Beitrag: 10.000 €
- Steuerersparnis (Grenzsteuersatz 42%): ca. 4.200 €
- Tatsächliche Nettobelastung: nur 5.800 €
Varianten der Rürup-Rente
Klassische Rürup-Rente
Garantierter Zins und sichere Rente. Geringere Rendite, aber maximale Sicherheit.
Fondsgebundene Rürup
Beiträge werden in Fonds investiert. Höhere Renditechancen bei mehr Risiko.
Hybride Rürup-Rente
Kombination aus Garantie und Fondsanlage. Ausgewogenes Chance-Risiko-Verhältnis.
Nachteile beachten
Die Rürup-Rente kann nicht gekündigt werden. Das Kapital ist bis zur Rente gebunden und wird nur als lebenslange Rente ausgezahlt – keine Kapitalauszahlung möglich.
Vorteile der Rürup-Rente auf einen Blick
- Maximale Steuerersparnis für Selbständige
- Keine Gesundheitsprüfung erforderlich
- Schutz vor Pfändung und bei Insolvenz
- Hartz-IV-sicher (Schonvermögen)
- Flexible Beitragshöhe und Sonderzahlungen
- Hinterbliebenenversorgung optional