Krankenversicherung bei Nebengewerbe – Alles Wichtige 2026
Sie sind angestellt und möchten nebenbei ein Gewerbe anmelden? Erfahren Sie hier, wie sich das auf Ihre Krankenversicherung auswirkt und welche Regeln Sie beachten müssen.
Die gute Nachricht
Bei einem echten Nebengewerbe bleiben Sie über Ihren Hauptjob krankenversichert. Sie zahlen keine zusätzlichen Beiträge zur Krankenversicherung für Ihr Nebengewerbe.
Wann ist ein Gewerbe "nebenberuflich"?
Die Krankenkasse prüft anhand mehrerer Kriterien, ob Ihre Selbständigkeit als nebenberuflich gilt:
Arbeitszeit
< 20h
pro Woche im Nebengewerbe
Einkommen
Weniger
als im Hauptberuf
Hauptjob
> 50%
einer Vollzeitstelle
Kriterien für nebenberufliche Selbständigkeit
- Arbeitszeit: Weniger als 20 Stunden pro Woche im Nebengewerbe
- Einkommen: Gewinn aus Selbständigkeit unter Einkommen aus Hauptjob
- Arbeitnehmer: Sie haben ein Angestelltenverhältnis mit mind. halber Stelle
- Keine Mitarbeiter: Sie beschäftigen maximal einen Minijobber
Ihre Pflichten bei Nebengewerbe
Wichtige Meldepflicht
Sie müssen Ihre Krankenkasse über die Aufnahme einer nebenberuflichen Selbständigkeit informieren. Die Kasse prüft dann, ob Sie weiterhin versicherungspflichtig über Ihren Hauptjob bleiben.
Was passiert, wenn das Nebengewerbe wächst?
Überschreitet Ihr Nebengewerbe die Grenzen für nebenberufliche Selbständigkeit, ändert sich Ihre Versicherungssituation grundlegend:
Bei Überschreitung der Grenzen:
- • Verlust der Versicherung über den Hauptjob
- • Pflicht zur freiwilligen Versicherung in der GKV
- • Oder Wechsel in die PKV möglich
- • Volle Beitragspflicht aus dem Gesamteinkommen
So vermeiden Sie Probleme:
- • Führen Sie Arbeitszeit-Aufzeichnungen
- • Dokumentieren Sie Einnahmen lückenlos
- • Informieren Sie die Kasse bei Änderungen
- • Holen Sie im Zweifel eine Prüfung ein
Besondere Situationen beim Nebengewerbe
Nebengewerbe als Minijobber
Wenn Sie nur einen Minijob haben und ein Nebengewerbe anmelden, gelten Sie schnell als hauptberuflich selbständig. In diesem Fall müssen Sie sich selbst krankenversichern.
Nebengewerbe bei Teilzeit
Bei Teilzeitarbeit unter 20 Stunden pro Woche wird genau geprüft, ob die Selbständigkeit oder das Angestelltenverhältnis überwiegt. Hier können bereits geringere Nebeneinkünfte zur Hauptberuflichkeit führen.
Familienversicherung und Nebengewerbe
Wer über den Ehepartner familienversichert ist und ein Nebengewerbe anmeldet, muss die Einkommensgrenze von 520€ monatlich (2026) beachten. Wird diese überschritten, endet die Familienversicherung.
Checkliste: Nebengewerbe anmelden
- Arbeitgeber informieren: Prüfen Sie, ob Ihr Arbeitsvertrag eine Nebentätigkeit erlaubt
- Gewerbe anmelden: Beim zuständigen Gewerbeamt
- Krankenkasse informieren: Formular zur nebenberuflichen Selbständigkeit ausfüllen
- Grenzen einhalten: Arbeitszeit und Einkommen dokumentieren
- Bei Änderungen melden: Krankenkasse informieren, wenn sich etwas ändert