Gewerbe
    Anmeldung

    Krankenversicherung bei Nebengewerbe – Alles Wichtige 2026

    Sie sind angestellt und möchten nebenbei ein Gewerbe anmelden? Erfahren Sie hier, wie sich das auf Ihre Krankenversicherung auswirkt und welche Regeln Sie beachten müssen.

    Die gute Nachricht

    Bei einem echten Nebengewerbe bleiben Sie über Ihren Hauptjob krankenversichert. Sie zahlen keine zusätzlichen Beiträge zur Krankenversicherung für Ihr Nebengewerbe.

    Wann ist ein Gewerbe "nebenberuflich"?

    Die Krankenkasse prüft anhand mehrerer Kriterien, ob Ihre Selbständigkeit als nebenberuflich gilt:

    Arbeitszeit

    < 20h

    pro Woche im Nebengewerbe

    Einkommen

    Weniger

    als im Hauptberuf

    Hauptjob

    > 50%

    einer Vollzeitstelle

    Kriterien für nebenberufliche Selbständigkeit

    • Arbeitszeit: Weniger als 20 Stunden pro Woche im Nebengewerbe
    • Einkommen: Gewinn aus Selbständigkeit unter Einkommen aus Hauptjob
    • Arbeitnehmer: Sie haben ein Angestelltenverhältnis mit mind. halber Stelle
    • Keine Mitarbeiter: Sie beschäftigen maximal einen Minijobber

    Ihre Pflichten bei Nebengewerbe

    Wichtige Meldepflicht

    Sie müssen Ihre Krankenkasse über die Aufnahme einer nebenberuflichen Selbständigkeit informieren. Die Kasse prüft dann, ob Sie weiterhin versicherungspflichtig über Ihren Hauptjob bleiben.

    Was passiert, wenn das Nebengewerbe wächst?

    Überschreitet Ihr Nebengewerbe die Grenzen für nebenberufliche Selbständigkeit, ändert sich Ihre Versicherungssituation grundlegend:

    Bei Überschreitung der Grenzen:

    • • Verlust der Versicherung über den Hauptjob
    • • Pflicht zur freiwilligen Versicherung in der GKV
    • • Oder Wechsel in die PKV möglich
    • • Volle Beitragspflicht aus dem Gesamteinkommen

    So vermeiden Sie Probleme:

    • • Führen Sie Arbeitszeit-Aufzeichnungen
    • • Dokumentieren Sie Einnahmen lückenlos
    • • Informieren Sie die Kasse bei Änderungen
    • • Holen Sie im Zweifel eine Prüfung ein

    Besondere Situationen beim Nebengewerbe

    Nebengewerbe als Minijobber

    Wenn Sie nur einen Minijob haben und ein Nebengewerbe anmelden, gelten Sie schnell als hauptberuflich selbständig. In diesem Fall müssen Sie sich selbst krankenversichern.

    Nebengewerbe bei Teilzeit

    Bei Teilzeitarbeit unter 20 Stunden pro Woche wird genau geprüft, ob die Selbständigkeit oder das Angestelltenverhältnis überwiegt. Hier können bereits geringere Nebeneinkünfte zur Hauptberuflichkeit führen.

    Familienversicherung und Nebengewerbe

    Wer über den Ehepartner familienversichert ist und ein Nebengewerbe anmeldet, muss die Einkommensgrenze von 520€ monatlich (2026) beachten. Wird diese überschritten, endet die Familienversicherung.

    Checkliste: Nebengewerbe anmelden

    1. Arbeitgeber informieren: Prüfen Sie, ob Ihr Arbeitsvertrag eine Nebentätigkeit erlaubt
    2. Gewerbe anmelden: Beim zuständigen Gewerbeamt
    3. Krankenkasse informieren: Formular zur nebenberuflichen Selbständigkeit ausfüllen
    4. Grenzen einhalten: Arbeitszeit und Einkommen dokumentieren
    5. Bei Änderungen melden: Krankenkasse informieren, wenn sich etwas ändert

    Häufige Fragen zur Krankenversicherung bei Nebengewerbe

    Tipp für Selbständige

    Wächst Ihr Nebengewerbe?

    Wenn Ihr Nebengewerbe hauptberuflich wird, lohnt sich ein Versicherungsvergleich.

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