Ruhendes Gewerbe
Kosten und Mitteilung an die Krankenkasse, Finanzamt und IHK


Das ruhende Gewerbe: Das Wichtigste auf einen Blick

Wer sein Gewerbe nicht ganz aufgeben möchte, hat die Möglichkeit das Gewerbe für unbestimmte Zeit ruhen zu lassen.

Das ruhende Gewerbe muss dem Gewerbeamt nicht angezeigt werden, es entstehen auch keine Kosten.

Wer sein Gewerbe ruhen lassen möchte, der muss diese Veränderung aber unbedingt dem Finanzamt mitteilen. Es sollte auch eine Mitteilung an die Krankenkasse, die IHK und an die Berufsgenossenschaft erfolgen.

Das Gewerbe kann über mehrere Jahre ruhen. Nimmt man sein Gewerbe wieder auf, dann muss dementsprechend auch wieder eine Mitteilung an das Finanzamt erfolgen.


Ruhendes Gewerbe - Häufige Fragen


Was versteht man unter "Ruhendem Gewerbe"

Wer sein Gewerbe für eine Zeit nicht weiter ausüben kann oder ausüben möchte, kann das Gewerbe ruhen lassen. Der Unterschied zur Gewerbeabmeldung ist der, dass eine Gewerbeabmeldung endgültig ist und ein ruhendes Gewerbe jederzeit wieder aufgenommen werden kann.





Siehe auch:

Gewerbeabmeldung
Gewerbeummeldung



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