Gewerbeanmeldung für IT-Freelancer
Als IT-Freelancer, Softwareentwickler oder Webdesigner stellt sich die Frage: Gewerbe anmelden oder als Freiberufler arbeiten? Hier erfahren Sie alles Wichtige.
Freiberufler oder Gewerbetreibender?
IT-Tätigkeiten können je nach Art als freiberuflich oder als Gewerbe eingestuft werden. Die Entscheidung trifft das Finanzamt.
Wann sind IT-Freelancer freiberuflich?
Als Freiberufler gelten IT-Tätigkeiten, wenn sie:
- Ingenieurmäßige Tätigkeit (Systemarchitektur, komplexe Softwareentwicklung)
- Wissenschaftliche Tätigkeit (Forschung, innovative Entwicklung)
- Unterrichtende Tätigkeit (IT-Training, Schulungen)
- Beratende Tätigkeit auf Basis spezieller Fachkenntnisse
Wann ist eine Gewerbeanmeldung nötig?
Ein Gewerbe müssen Sie anmelden bei:
- Handel mit Hardware oder Software
- Standardisierte Dienstleistungen (z.B. Webhosting)
- Website-Erstellung nach Vorlagen ohne kreative Eigenleistung
- Affiliate-Marketing, E-Commerce
Scheinselbständigkeit vermeiden
Als IT-Freelancer sollten Sie unbedingt auf ausreichende Auftraggeber-Diversität achten und keine weisungsgebundene Arbeit leisten.
Vorteile als Freiberufler vs. Gewerbetreibender
Freiberufler
- ✓ Keine Gewerbesteuer
- ✓ Keine IHK-Pflichtmitgliedschaft
- ✓ Einfache Buchführung (EÜR)
- ✓ Keine Gewerbeanmeldung nötig
Gewerbetreibender
- ✓ Klare rechtliche Situation
- ✓ Handel möglich
- ✓ Mehr Flexibilität bei Tätigkeiten
- − Gewerbesteuer ab 24.500€ Gewinn
Kosten für IT-Freelancer
- Gewerbeanmeldung: 20-65€ (einmalig)
- IHK-Beitrag: ab ca. 150€/Jahr (nur bei Gewerbe)
- Gewerbesteuer: ab 24.500€ Gewinn (nur bei Gewerbe)
- Steuerberater: empfohlen, ca. 100-300€/Monat
Wichtige Versicherungen für IT-Freelancer
- Berufshaftpflicht: Schutz bei Programmierfehlern und Datenverlust
- Berufsunfähigkeitsversicherung: Bei Burnout, RSI oder anderen Erkrankungen
- Krankenversicherung: PKV oft günstiger als freiwillige GKV
- Rechtsschutz: Bei Vertragsstreitigkeiten mit Auftraggebern