Gewerbeanmeldung für Makler
Immobilienmakler und Versicherungsmakler benötigen nicht nur eine Gewerbeanmeldung, sondern auch eine behördliche Erlaubnis nach §34c bzw. §34d GewO.
Wichtig: Erlaubnispflicht!
Ohne gültige Erlaubnis nach §34c (Immobilien) oder §34d (Versicherungen) ist die Maklertätigkeit illegal und kann mit bis zu 50.000€ Bußgeld bestraft werden.
Welche Makler-Erlaubnis brauchen Sie?
§34c GewO – Immobilienmakler
- • Vermittlung von Immobilien
- • Darlehensvermittlung
- • Bauträger
- • Baubetreuer
- • WEG-Verwalter (seit 2018)
§34d GewO – Versicherungsmakler
- • Versicherungsmakler
- • Versicherungsberater
- • Versicherungsvertreter
- • Finanzanlagenvermittler (§34f)
Voraussetzungen für die Makler-Erlaubnis
- Zuverlässigkeit: Führungszeugnis ohne einschlägige Einträge
- Geordnete Vermögensverhältnisse: Keine Insolvenz, Auskunft Schuldnerverzeichnis
- Berufshaftpflicht: Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflicht
- Sachkundenachweis: Bei §34d IHK-Prüfung erforderlich
Schritte zur Makler-Zulassung
Sachkundeprüfung (bei §34d)
IHK-Prüfung ablegen – ca. 300-500€ Prüfungsgebühr.
Berufshaftpflicht abschließen
Vermögensschadenhaftpflicht mit Mindestdeckung nachweisen.
Erlaubnis beantragen
Bei der zuständigen Behörde (Gewerbeamt, IHK oder Bezirksregierung).
Gewerbeanmeldung
Nach Erhalt der Erlaubnis beim Gewerbeamt anmelden.
Registrierung
Eintragung ins Vermittlerregister (bei §34d Pflicht).
Kosten für Makler-Gründung
- §34c Erlaubnis: 300-2.000€ (je nach Bundesland)
- §34d Erlaubnis: 200-500€
- IHK-Sachkundeprüfung: 300-500€
- Gewerbeanmeldung: 20-65€
- Vermögensschadenhaftpflicht: ab ca. 500€/Jahr
- Weiterbildung: 15 Stunden/Jahr Pflicht (ab ca. 200€)
Pflichten nach der Zulassung
- Weiterbildung: 15 Stunden pro Jahr (nachweispflichtig)
- Informationspflichten: Erstinformation an Kunden
- Dokumentation: Beratungsprotokolle führen
- Versicherungsnachweis: Jährlich erneuern