Gewerbe
    Anmeldung

    Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer nach §19 UStG

    Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG ermöglicht es Selbständigen mit geringem Umsatz, von der Umsatzsteuer befreit zu werden. Dies vereinfacht die Buchhaltung erheblich und kann besonders für Gründer und Kleingewerbetreibende attraktiv sein.

    Die Umsatzgrenzen

    Sie können die Kleinunternehmerregelung nutzen, wenn Ihr Umsatz im Vorjahr unter 22.000 Euro lag und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigt.

    Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung

    Um von der Umsatzsteuerbefreiung profitieren zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr hat 22.000 Euro nicht überstiegen
    • Der Gesamtumsatz im laufenden Kalenderjahr wird voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen
    • Bei Existenzgründern im ersten Jahr: Der voraussichtliche Umsatz darf 22.000 Euro nicht übersteigen

    Vorteile der Kleinunternehmerregelung

    Vereinfachte Buchhaltung

    Sie müssen keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben und keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.

    Preisvorteil bei Privatkunden

    Ihre Preise können günstiger sein, da Sie keine 19% Umsatzsteuer aufschlagen müssen.

    Weniger Verwaltungsaufwand

    Einfachere Rechnungsstellung ohne Umsatzsteuerausweis und weniger Dokumentationspflichten.

    Ideal für Nebengewerbe

    Besonders vorteilhaft für kleine Nebentätigkeiten und Existenzgründer mit geringem Umsatz.

    Wichtiger Hinweis

    Als Kleinunternehmer können Sie keine Vorsteuer aus Ihren Einkäufen geltend machen. Bei hohen Anschaffungskosten kann es daher sinnvoller sein, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten.

    Pflichtangaben auf Rechnungen

    Als Kleinunternehmer müssen Sie auf Ihren Rechnungen einen Hinweis auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung aufnehmen. Ein üblicher Hinweis lautet:

    "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."

    Antrag beim Finanzamt

    Die Kleinunternehmerregelung muss nicht gesondert beantragt werden. Nach der Gewerbeanmeldung erhalten Sie vom Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dort können Sie angeben, dass Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchten.

    Beachten Sie: Wenn Sie sich einmal für die Regelbesteuerung entschieden haben, sind Sie für mindestens 5 Jahre an diese Entscheidung gebunden.

    Wann lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?

    • • Bei überwiegend privaten Endkunden, die keine Vorsteuer abziehen können
    • • Bei geringen betrieblichen Ausgaben mit Vorsteueranteil
    • • Für Dienstleister mit wenig Materialkosten
    • • Als Nebentätigkeit mit geringem Umsatz
    Tipp für Selbständige

    Gewerbeanmeldung vorbereiten

    Informieren Sie sich über die Formulare und den Ablauf der Gewerbeanmeldung.

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