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    Bewirtungskosten für Selbständige 2025

    Geschäftsessen mit Kunden oder Geschäftspartnern sind ein wichtiger Teil des Geschäftslebens. Hier erfahren Sie, wie Sie Bewirtungskosten korrekt absetzen und welche Dokumentation das Finanzamt verlangt.

    Die 70%-Regel bei Bewirtungskosten

    Bei der Bewirtung von Geschäftspartnern (externe Personen wie Kunden, Lieferanten, Berater) gilt: Sie können nur 70% der Kostenals Betriebsausgabe absetzen. Die restlichen 30% sind nicht abzugsfähig.

    Beispielrechnung

    Restaurantrechnung: 200,00 € (inkl. 19% MwSt)

    Nettobetrag: 168,07 €

    Vorsteuer (100%): 31,93 €

    Absetzbar (70%): 117,65 €

    Nicht absetzbar (30%): 50,42 €

    Gesamte Steuerersparnis: ~55€ (bei 35% Steuersatz)

    Vorsteuer zu 100%

    Gute Nachricht: Die Vorsteuer können Sie zu 100% geltend machen – nicht nur zu 70%. Das macht Bewirtungskosten trotz der Einschränkung attraktiv.

    Voraussetzung: Sie sind vorsteuerabzugsberechtigt und haben eine ordnungsgemäße Rechnung.

    Pflichtangaben auf dem Bewirtungsbeleg

    Das Finanzamt stellt strenge Anforderungen an die Dokumentation von Bewirtungskosten. Fehlerhafte Belege führen zur Nichtanerkennung!

    Bei Rechnungen bis 250 €

    • Name und Anschrift des Restaurants
    • Datum der Bewirtung
    • Auflistung der Speisen und Getränke
    • Rechnungsbetrag inkl. MwSt-Satz

    Ergänzen Sie: Namen der Teilnehmer, Anlass, ggf. Trinkgeld

    Bei Rechnungen über 250 €

    • Alle Angaben wie bei Kleinbetragsrechnung
    • Ihr Name/Firma als Rechnungsempfänger
    • Steuernummer des Restaurants
    • Separater Ausweis des MwSt-Betrags

    Tipp: Bitten Sie das Restaurant, eine ordentliche Rechnung auszustellen!

    Zusätzliche Angaben (immer erforderlich)

    Namen der bewirteten Personen

    Vollständige Namen aller Teilnehmer (auch Sie selbst). Bei größeren Gruppen: mindestens eine Ansprechperson + Personenzahl.

    Konkreter Anlass

    Ein konkreter geschäftlicher Anlass wie: "Projektbesprechung Website-Relaunch", "Vertragsverhandlung", "Kundenpflege Jahresabschluss". Nicht: "Geschäftsessen".

    Abgrenzung: Wann gilt welche Regel?

    AnlassAbzugsfähigBesonderheit
    Geschäftspartner bewirten70%Klassische Bewirtungskosten
    Mitarbeiter beim Arbeitsessen100%Reine Betriebsausgabe
    Betriebsfeier (alle MA)100%Bis 110€/Person/Jahr steuerfrei
    Eigene Verpflegung auf ReisePauschaleVerpflegungsmehraufwand
    Geschenk statt Bewirtung100%Bis 50€/Person/Jahr

    Häufige Fehler vermeiden

    Fehler 1: Unkonkreter Anlass

    "Geschäftliches" oder "Kundenpflege" reicht nicht. Schreiben Sie konkret: "Besprechung Angebot Büroeinrichtung" oder "Projektabschluss Webseite XY".

    Fehler 2: Fehlende Namen

    Die Namen aller Teilnehmer müssen dokumentiert sein – auch Ihr eigener Name. Bei häufiger Bewirtung derselben Person kann das Finanzamt kritisch nachfragen.

    Fehler 3: Nachträgliche Ergänzungen

    Ergänzen Sie die Angaben zeitnah auf dem Original-Beleg. Lose Zettel oder offensichtlich später ausgefüllte Formulare werden nicht akzeptiert.

    Fehler 4: Unverhältnismäßig hohe Kosten

    Bei überdurchschnittlich teuren Bewirtungen (z.B. Champagner, Luxusrestaurant) prüft das Finanzamt genauer. Halten Sie die Kosten im geschäftsüblichen Rahmen.

    Praktische Tipps

    Trinkgeld dokumentieren

    Schreiben Sie das Trinkgeld handschriftlich auf den Beleg und lassen Sie es sich vom Service quittieren (Unterschrift).

    Immer Rechnung verlangen

    Bitten Sie bei größeren Beträgen um eine ordentliche Rechnung auf Ihren Firmennamen – nicht nur einen Kassenbon.

    Bewirtungsbeleg-Vorlage nutzen

    Verwenden Sie ein standardisiertes Formular (Bewirtungsbeleg) und heften Sie es direkt an die Restaurantrechnung.

    Digitalisierung erlaubt

    Sie dürfen Bewirtungsbelege scannen und digital aufbewahren – sofern das Original korrekt war und der Scan lesbar ist.

    Tipp für Selbständige

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    Häufig gestellte Fragen

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