Gewerbeanmeldung für Friseure
Das Friseurhandwerk ist ein meisterpflichtiges Gewerbe. Hier erfahren Sie alle Voraussetzungen für die Selbständigkeit als Friseur oder mobile Friseurin.
Meisterpflicht im Friseurhandwerk!
Friseur ist ein meisterpflichtiges Handwerk (Anlage A). Ohne Meisterbrief benötigen Sie einen angestellten Betriebsleiter mit Meisterqualifikation.
Wege zur Friseur-Selbständigkeit
Mit Meisterbrief
- • Eigener Friseursalon
- • Mobiler Friseurservice
- • Barbershop
- • Ausbildungsberechtigung
Ohne Meisterbrief
- • Angestellter Meister als Betriebsleiter
- • Ausnahmebewilligung (6 Jahre Berufserfahrung)
- • Altgesellenregelung
- • EU-Anerkennung (bei Qualifikation aus EU)
Schritte zur Friseur-Selbständigkeit
Meisterprüfung oder Alternative
Meisterbrief erwerben oder Ausnahmegenehmigung bei der Handwerkskammer beantragen.
Handwerksrolle
Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer.
Gewerbeanmeldung
Mit Handwerkskarte beim Gewerbeamt anmelden (20-65€).
Salon einrichten
Hygienevorschriften, Bauamt-Genehmigung und Berufsgenossenschaft.
Kosten Friseur-Gründung
- Meisterprüfung: 4.000-10.000€
- Handwerksrolle: 100-300€
- Gewerbeanmeldung: 20-65€
- Saloneinrichtung: 20.000-80.000€
- Berufsgenossenschaft: nach Lohnsumme
Besonderheit: Mobiler Friseur
Als mobiler Friseur gelten die gleichen Voraussetzungen, jedoch:
- Geringere Investitionskosten
- Reisegewerbe möglich (aber selten praktisch)
- Hygienevorschriften auch mobil einhalten
Wichtige Versicherungen für Friseure
- Betriebshaftpflicht: Bei Schäden an Kunden (Haut, Haare, Kleidung)
- Berufsunfähigkeit: Wichtig – körperliche Arbeit
- Inhaltsversicherung: Für Saloneinrichtung
- Krankenversicherung: GKV oder PKV