Heilpraktiker werden – Zulassung & Anmeldung
Heilpraktiker ist ein freier Beruf – Sie brauchen keine Gewerbeanmeldung, aber eine behördliche Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Hier erfahren Sie alles zum Weg in die Selbständigkeit.
Freiberufler – Keine Gewerbeanmeldung!
Heilpraktiker sind Freiberufler. Sie benötigen keine Gewerbeanmeldung, sondern eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz vom Gesundheitsamt.
Arten der Heilpraktiker-Erlaubnis
Großer Heilpraktiker
Umfassende Erlaubnis für alle Heilmethoden (außer verschreibungspflichtige Medikamente).
HP Psychotherapie
Beschränkt auf psychotherapeutische Behandlungen. Beliebte Spezialisierung.
Sektorale Erlaubnis
Z.B. für Physiotherapeuten, Podologen – beschränkt auf Fachgebiet.
Voraussetzungen für die Heilpraktiker-Erlaubnis
- Mindestalter 25 Jahre
- Hauptschulabschluss oder gleichwertig
- Gesundheitliche Eignung (ärztliches Attest)
- Führungszeugnis ohne einschlägige Einträge
- Bestandene Heilpraktikerprüfung
Die Heilpraktikerprüfung
Schriftliche Prüfung
60 Multiple-Choice-Fragen in 120 Minuten. Mindestens 75% richtig.
Mündliche Prüfung
30-60 Minuten vor dem Amtsarzt. Praktische Fragen und Fallbeispiele.
Kosten für die Heilpraktiker-Zulassung
- Heilpraktikerausbildung: 3.000-15.000€ (1-3 Jahre)
- Prüfungsgebühr: 300-700€ (je nach Bundesland)
- Führungszeugnis: 13€
- Ärztliches Attest: 30-80€
- Berufshaftpflicht: ab ca. 200€/Jahr
Nach der Zulassung
Finanzamt melden
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen (Freiberufler).
Versicherungen abschließen
Berufshaftpflicht ist unverzichtbar. Krankenversicherung klären.
Praxisräume finden
Hygienevorschriften und ggf. Bauamt-Genehmigung beachten.
Wichtige Versicherungen für Heilpraktiker
- Berufshaftpflicht: Pflicht! Schützt bei Behandlungsfehlern
- Berufsunfähigkeit: Absicherung der Arbeitskraft
- Praxisinventar: Für Geräte und Einrichtung
- Krankenversicherung: GKV oder PKV