Gewerbeanmeldung für Kosmetiker
Kosmetik ist ein zulassungsfreies Handwerk – Sie brauchen keinen Meisterbrief! Hier erfahren Sie alles zur Gründung eines Kosmetikstudios, Nagelstudios oder Beauty-Salons.
Keine Meisterpflicht!
Kosmetiker gehört zu den zulassungsfreien Handwerken (Anlage B1). Sie können sofort gründen – eine Ausbildung wird aber empfohlen.
Welche Beauty-Berufe sind gemeint?
Schritte zur Kosmetik-Selbständigkeit
Gewerbeanmeldung
Beim Gewerbeamt mit Personalausweis anmelden (20-65€).
Handwerkskammer (optional)
Eintragung in die Handwerksrolle als zulassungsfreies Handwerk.
Hygienevorschriften
Hygieneplan erstellen, ggf. Gesundheitsamt informieren.
Versicherungen abschließen
Berufshaftpflicht ist bei Behandlungen am Menschen unverzichtbar.
Empfohlene Tätigkeitsbeschreibung
"Kosmetische Behandlungen, Nageldesign, Wimpernverlängerung, Make-up sowie Verkauf von Kosmetikprodukten"
Kosten Kosmetik-Gründung
- Gewerbeanmeldung: 20-65€
- Kosmetik-Ausbildung: 2.000-8.000€ (empfohlen)
- Studioeinrichtung: 5.000-30.000€
- Berufshaftpflicht: ab ca. 150€/Jahr
- IHK/HWK-Beitrag: ab ca. 150€/Jahr
Besonderheit: Permanent Make-up & Microblading
Bei invasiven Behandlungen wie Permanent Make-up gelten besondere Regeln:
- Spezielle Ausbildung/Zertifikat empfohlen
- Strenge Hygienevorschriften (RKI-Richtlinien)
- Erweiterte Berufshaftpflicht notwendig
- Aufklärungspflicht und Einwilligung dokumentieren
Wichtige Versicherungen für Kosmetiker
- Berufshaftpflicht: Pflicht bei Behandlungen (Allergien, Verletzungen)
- Inhaltsversicherung: Für Geräte und Produkte
- Berufsunfähigkeit: Absicherung bei Krankheit
- Krankenversicherung: GKV oder PKV