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    Häusliches Arbeitszimmer 2025

    Ein häusliches Arbeitszimmer kann erhebliche Steuervorteile bringen – wenn Sie die strengen Voraussetzungen erfüllen. Hier erfahren Sie, wann sich ein Arbeitszimmer lohnt und wann die Homeoffice-Pauschale die bessere Wahl ist.

    Zwei Möglichkeiten der Absetzung

    Echtes Arbeitszimmer

    Volle Kosten absetzbar bei Mittelpunkt der Tätigkeit

    • Separater, abgeschlossener Raum
    • Mind. 90% berufliche Nutzung
    • Büromäßige Ausstattung
    • Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit

    Vorteil:

    Unbegrenzt absetzbar nach Flächenanteil

    Homeoffice-Pauschale

    Einfache Pauschale ohne strenge Voraussetzungen

    • Kein separater Raum nötig
    • 6 € pro Tag Homeoffice
    • Max. 210 Tage = 1.260 €/Jahr
    • Keine Nachweise erforderlich

    Vorteil:

    Einfach, unkompliziert, keine Prüfung

    Wichtig:

    Sie müssen sich entscheiden: Entweder Arbeitszimmer ODER Homeoffice-Pauschale. Beides gleichzeitig geht nicht. In den meisten Fällen ist die Pauschale einfacher und sicherer – das Arbeitszimmer lohnt sich nur bei hohen Wohnkosten und strenger Nutzungstrennung.

    Voraussetzungen für das Arbeitszimmer

    1. Abgetrennter Raum

    Das Arbeitszimmer muss ein eigenständiger Raum sein, der durch Wände und eine Tür vom Rest der Wohnung getrennt ist. Eine Arbeitsecke, ein Durchgangszimmer oder ein Raum ohne Tür werden nicht anerkannt.

    2. Nahezu ausschließliche berufliche Nutzung

    Der Raum muss zu mindestens 90% beruflich genutzt werden. Ein Gästebett, ein Hometrainer oder Kinderspielzeug im Raum führen zur Nichtanerkennung. Nur bürotypische Ausstattung ist erlaubt.

    3. Büromäßige Ausstattung

    Typische Ausstattung: Schreibtisch, Bürostuhl, Regale, Computer, Drucker, Ablage für Unterlagen. Der Raum muss für büromäßige Arbeiten eingerichtet sein, nicht für handwerkliche Tätigkeiten.

    4. Mittelpunkt der Tätigkeit (für vollen Abzug)

    Für den unbegrenzten Kostenabzug muss das Arbeitszimmer der Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit sein. Ein Berater, der hauptsächlich beim Kunden arbeitet, erfüllt dies nicht – ein Online-Unternehmer oder Autor schon.

    Kostenberechnung Arbeitszimmer

    Beispielrechnung

    Ausgangssituation:

    • Wohnfläche gesamt: 100 m²
    • Arbeitszimmer: 15 m²
    • → Anteil: 15%

    Jährliche Wohnkosten:

    • Kaltmiete: 12.000 €
    • Nebenkosten (Heizung etc.): 2.400 €
    • Strom: 1.200 €
    • Summe: 15.600 €

    Absetzbar:

    15.600 € × 15% = 2.340 €/Jahr

    Vergleich: Homeoffice-Pauschale = max. 1.260 €/Jahr

    Absetzbare Kosten im Detail

    KostenartMieteEigentum
    Miete / AfAAnteilige Kaltmiete2% AfA auf Gebäudewert
    Nebenkosten✓ anteilig✓ anteilig
    Strom✓ anteilig✓ anteilig
    Renovierung (anteilig)
    Gebäudeversicherung✓ anteilig
    Grundsteuer✓ anteilig
    Schuldzinsen✓ anteilig

    Arbeitszimmer oder Pauschale?

    Arbeitszimmer lohnt sich bei:

    • Hohen Wohnkosten (>8.400€/Jahr × Anteil > 1.260€)
    • Großem Arbeitszimmer-Anteil an der Wohnfläche
    • Klarer räumlicher Trennung (eigenes Zimmer)
    • Tätigkeit hauptsächlich von zu Hause

    Pauschale ist besser bei:

    • Keinem separaten Raum (Arbeitsecke)
    • Gemischter Nutzung des Raums
    • Niedrigen Wohnkosten
    • Wunsch nach einfacher Dokumentation

    Faustregel:

    Das Arbeitszimmer lohnt sich, wenn die anteiligen Kosten über 1.260€/Jahrliegen UND Sie alle Voraussetzungen zweifelsfrei erfüllen. Im Zweifel ist die Pauschale sicherer und spart Ärger bei der Betriebsprüfung.

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    Häufig gestellte Fragen

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