Häusliches Arbeitszimmer 2025
Ein häusliches Arbeitszimmer kann erhebliche Steuervorteile bringen – wenn Sie die strengen Voraussetzungen erfüllen. Hier erfahren Sie, wann sich ein Arbeitszimmer lohnt und wann die Homeoffice-Pauschale die bessere Wahl ist.
Zwei Möglichkeiten der Absetzung
Echtes Arbeitszimmer
Volle Kosten absetzbar bei Mittelpunkt der Tätigkeit
- Separater, abgeschlossener Raum
- Mind. 90% berufliche Nutzung
- Büromäßige Ausstattung
- Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit
Vorteil:
Unbegrenzt absetzbar nach Flächenanteil
Homeoffice-Pauschale
Einfache Pauschale ohne strenge Voraussetzungen
- Kein separater Raum nötig
- 6 € pro Tag Homeoffice
- Max. 210 Tage = 1.260 €/Jahr
- Keine Nachweise erforderlich
Vorteil:
Einfach, unkompliziert, keine Prüfung
Wichtig:
Sie müssen sich entscheiden: Entweder Arbeitszimmer ODER Homeoffice-Pauschale. Beides gleichzeitig geht nicht. In den meisten Fällen ist die Pauschale einfacher und sicherer – das Arbeitszimmer lohnt sich nur bei hohen Wohnkosten und strenger Nutzungstrennung.
Voraussetzungen für das Arbeitszimmer
1. Abgetrennter Raum
Das Arbeitszimmer muss ein eigenständiger Raum sein, der durch Wände und eine Tür vom Rest der Wohnung getrennt ist. Eine Arbeitsecke, ein Durchgangszimmer oder ein Raum ohne Tür werden nicht anerkannt.
2. Nahezu ausschließliche berufliche Nutzung
Der Raum muss zu mindestens 90% beruflich genutzt werden. Ein Gästebett, ein Hometrainer oder Kinderspielzeug im Raum führen zur Nichtanerkennung. Nur bürotypische Ausstattung ist erlaubt.
3. Büromäßige Ausstattung
Typische Ausstattung: Schreibtisch, Bürostuhl, Regale, Computer, Drucker, Ablage für Unterlagen. Der Raum muss für büromäßige Arbeiten eingerichtet sein, nicht für handwerkliche Tätigkeiten.
4. Mittelpunkt der Tätigkeit (für vollen Abzug)
Für den unbegrenzten Kostenabzug muss das Arbeitszimmer der Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit sein. Ein Berater, der hauptsächlich beim Kunden arbeitet, erfüllt dies nicht – ein Online-Unternehmer oder Autor schon.
Kostenberechnung Arbeitszimmer
Beispielrechnung
Ausgangssituation:
- Wohnfläche gesamt: 100 m²
- Arbeitszimmer: 15 m²
- → Anteil: 15%
Jährliche Wohnkosten:
- Kaltmiete: 12.000 €
- Nebenkosten (Heizung etc.): 2.400 €
- Strom: 1.200 €
- Summe: 15.600 €
Absetzbar:
15.600 € × 15% = 2.340 €/Jahr
Vergleich: Homeoffice-Pauschale = max. 1.260 €/Jahr
Absetzbare Kosten im Detail
| Kostenart | Miete | Eigentum |
|---|---|---|
| Miete / AfA | Anteilige Kaltmiete | 2% AfA auf Gebäudewert |
| Nebenkosten | ✓ anteilig | ✓ anteilig |
| Strom | ✓ anteilig | ✓ anteilig |
| Renovierung (anteilig) | ✓ | ✓ |
| Gebäudeversicherung | – | ✓ anteilig |
| Grundsteuer | – | ✓ anteilig |
| Schuldzinsen | – | ✓ anteilig |
Arbeitszimmer oder Pauschale?
Arbeitszimmer lohnt sich bei:
- Hohen Wohnkosten (>8.400€/Jahr × Anteil > 1.260€)
- Großem Arbeitszimmer-Anteil an der Wohnfläche
- Klarer räumlicher Trennung (eigenes Zimmer)
- Tätigkeit hauptsächlich von zu Hause
Pauschale ist besser bei:
- Keinem separaten Raum (Arbeitsecke)
- Gemischter Nutzung des Raums
- Niedrigen Wohnkosten
- Wunsch nach einfacher Dokumentation
Faustregel:
Das Arbeitszimmer lohnt sich, wenn die anteiligen Kosten über 1.260€/Jahrliegen UND Sie alle Voraussetzungen zweifelsfrei erfüllen. Im Zweifel ist die Pauschale sicherer und spart Ärger bei der Betriebsprüfung.
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