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    Homeoffice-Pauschale & Arbeitszimmer 2026

    Als Selbständiger, der von zu Hause arbeitet, können Sie die Homeoffice-Pauschale oder Ihr Arbeitszimmer steuerlich absetzen. Hier erfahren Sie, welche Option für Sie günstiger ist und wie Sie richtig vorgehen.

    Zwei Möglichkeiten für Selbständige

    Wenn Sie als Selbständiger von zu Hause arbeiten, haben Sie zwei Möglichkeiten, die Kosten steuerlich geltend zu machen:

    Option 1: Homeoffice-Pauschale

    6 € / Tag
    • Maximum: 1.260 € / Jahr
    • Kein separates Zimmer nötig
    • Keine Nachweise erforderlich
    • Einfach und unkompliziert

    Option 2: Arbeitszimmer

    Volle Kosten
    • Separater Raum erforderlich
    • Mittelpunkt der Tätigkeit
    • Belege aufbewahren
    • Oft höherer Abzug möglich

    Die Homeoffice-Pauschale im Detail

    Die Homeoffice-Pauschale wurde 2020 eingeführt und ist seit 2023 dauerhaft im Steuerrecht verankert. Sie ist besonders attraktiv für Selbständige ohne separates Arbeitszimmer.

    Berechnung der Homeoffice-Pauschale

    Homeoffice-Tage×6 €=Abzugsbetrag

    (max. 210 Tage = 1.260 €)

    Teilzeit-Homeoffice

    50 Tage

    300 €

    Überwiegend Homeoffice

    150 Tage

    900 €

    Maximum (volle Auslastung)

    210 Tage

    1260 €

    Voraussetzungen:

    • • Sie arbeiten an diesem Tag überwiegend (mehr als 50%) von zu Hause
    • • Sie üben Ihre berufliche Tätigkeit aus (nicht Urlaub oder Krankheit)
    • • Führen Sie eine einfache Dokumentation der Homeoffice-Tage

    Arbeitszimmer absetzen (volle Kosten)

    Wenn Sie ein separates Arbeitszimmer haben und dieses den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit bildet, können Sie die vollen anteiligen Kosten absetzen.

    Diese Kosten sind absetzbar:

    • Anteilige Miete/Hypothekenzinsen
    • Anteilige Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung)
    • Anteilige Gebäudeversicherung
    • Renovierungskosten des Arbeitszimmers
    • Bei Eigentum: Anteilige AfA

    Voraussetzungen:

    • Separater Raum (keine Arbeitsecke)
    • Nahezu ausschließlich berufliche Nutzung (90%+)
    • Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit
    • Büromäßige Ausstattung (kein Gästebett, etc.)

    Beispielrechnung Arbeitszimmer:

    Wohnfläche gesamt:80 m²
    Arbeitszimmer:15 m²
    Anteil:18,75%
    Warmmiete monatlich:1.200 €
    Absetzbar monatlich:225 €
    Absetzbar jährlich:2.700 €

    Das ist mehr als doppelt so viel wie die maximale Homeoffice-Pauschale (1.260 €)!

    Vergleich: Was ist besser für Sie?

    KriteriumHomeoffice-PauschaleArbeitszimmer
    Maximaler Abzug1.260 € / JahrUnbegrenzt
    Räumliche VoraussetzungKeineSeparater Raum
    DokumentationMinimal (Tageskalender)Umfangreich (Belege)
    PrüfungsrisikoGeringHöher (strenge Prüfung)
    Empfohlen fürArbeitsecke, KüchentischSeparates Büro
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    Zusätzlich absetzbar: Arbeitsmittel

    Unabhängig von der Homeoffice-Pauschale oder dem Arbeitszimmer können Sie Arbeitsmittel separat als Betriebsausgaben absetzen:

    Computer & IT

    • • Computer/Laptop
    • • Monitor, Tastatur, Maus
    • • Drucker, Scanner
    • • Software, Cloud-Dienste
    • • Webcam, Headset

    Büromöbel

    • • Schreibtisch
    • • Bürostuhl
    • • Regale, Schränke
    • • Schreibtischlampe
    • • Whiteboard

    Verbrauchsmaterial

    • • Papier, Stifte
    • • Druckerpatronen
    • • Aktenordner
    • • Kalender, Planer
    • • Büroklammern, etc.

    Sonderregelung Computer (seit 2021):

    Computer, Laptops und Peripheriegeräte können sofort im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden – unabhängig vom Kaufpreis!

    Richtige Dokumentation

    Für die Homeoffice-Pauschale

    • • Einfache Aufzeichnung der Homeoffice-Tage
    • • Kalender oder Excel-Liste reicht
    • • Notieren: Datum und "Homeoffice"
    • • Bei Prüfung: Glaubhaftmachung

    Für das Arbeitszimmer

    • • Grundriss der Wohnung mit Maßen
    • • Fotos des Arbeitszimmers
    • • Alle Belege (Miete, Nebenkosten, Strom)
    • • Berechnung des Kostenanteils

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    Häufig gestellte Fragen

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