Homeoffice-Pauschale & Arbeitszimmer 2026
Als Selbständiger, der von zu Hause arbeitet, können Sie die Homeoffice-Pauschale oder Ihr Arbeitszimmer steuerlich absetzen. Hier erfahren Sie, welche Option für Sie günstiger ist und wie Sie richtig vorgehen.
Zwei Möglichkeiten für Selbständige
Wenn Sie als Selbständiger von zu Hause arbeiten, haben Sie zwei Möglichkeiten, die Kosten steuerlich geltend zu machen:
Option 1: Homeoffice-Pauschale
- Maximum: 1.260 € / Jahr
- Kein separates Zimmer nötig
- Keine Nachweise erforderlich
- Einfach und unkompliziert
Option 2: Arbeitszimmer
- Separater Raum erforderlich
- Mittelpunkt der Tätigkeit
- Belege aufbewahren
- Oft höherer Abzug möglich
Die Homeoffice-Pauschale im Detail
Die Homeoffice-Pauschale wurde 2020 eingeführt und ist seit 2023 dauerhaft im Steuerrecht verankert. Sie ist besonders attraktiv für Selbständige ohne separates Arbeitszimmer.
Berechnung der Homeoffice-Pauschale
(max. 210 Tage = 1.260 €)
Teilzeit-Homeoffice
50 Tage
300 €
Überwiegend Homeoffice
150 Tage
900 €
Maximum (volle Auslastung)
210 Tage
1260 €
Voraussetzungen:
- • Sie arbeiten an diesem Tag überwiegend (mehr als 50%) von zu Hause
- • Sie üben Ihre berufliche Tätigkeit aus (nicht Urlaub oder Krankheit)
- • Führen Sie eine einfache Dokumentation der Homeoffice-Tage
Arbeitszimmer absetzen (volle Kosten)
Wenn Sie ein separates Arbeitszimmer haben und dieses den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit bildet, können Sie die vollen anteiligen Kosten absetzen.
Diese Kosten sind absetzbar:
- Anteilige Miete/Hypothekenzinsen
- Anteilige Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung)
- Anteilige Gebäudeversicherung
- Renovierungskosten des Arbeitszimmers
- Bei Eigentum: Anteilige AfA
Voraussetzungen:
- Separater Raum (keine Arbeitsecke)
- Nahezu ausschließlich berufliche Nutzung (90%+)
- Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit
- Büromäßige Ausstattung (kein Gästebett, etc.)
Beispielrechnung Arbeitszimmer:
| Wohnfläche gesamt: | 80 m² |
| Arbeitszimmer: | 15 m² |
| Anteil: | 18,75% |
| Warmmiete monatlich: | 1.200 € |
| Absetzbar monatlich: | 225 € |
| Absetzbar jährlich: | 2.700 € |
Das ist mehr als doppelt so viel wie die maximale Homeoffice-Pauschale (1.260 €)!
Vergleich: Was ist besser für Sie?
| Kriterium | Homeoffice-Pauschale | Arbeitszimmer |
|---|---|---|
| Maximaler Abzug | 1.260 € / Jahr | Unbegrenzt |
| Räumliche Voraussetzung | Keine | Separater Raum |
| Dokumentation | Minimal (Tageskalender) | Umfangreich (Belege) |
| Prüfungsrisiko | Gering | Höher (strenge Prüfung) |
| Empfohlen für | Arbeitsecke, Küchentisch | Separates Büro |
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Zusätzlich absetzbar: Arbeitsmittel
Unabhängig von der Homeoffice-Pauschale oder dem Arbeitszimmer können Sie Arbeitsmittel separat als Betriebsausgaben absetzen:
Computer & IT
- • Computer/Laptop
- • Monitor, Tastatur, Maus
- • Drucker, Scanner
- • Software, Cloud-Dienste
- • Webcam, Headset
Büromöbel
- • Schreibtisch
- • Bürostuhl
- • Regale, Schränke
- • Schreibtischlampe
- • Whiteboard
Verbrauchsmaterial
- • Papier, Stifte
- • Druckerpatronen
- • Aktenordner
- • Kalender, Planer
- • Büroklammern, etc.
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Richtige Dokumentation
Für die Homeoffice-Pauschale
- • Einfache Aufzeichnung der Homeoffice-Tage
- • Kalender oder Excel-Liste reicht
- • Notieren: Datum und "Homeoffice"
- • Bei Prüfung: Glaubhaftmachung
Für das Arbeitszimmer
- • Grundriss der Wohnung mit Maßen
- • Fotos des Arbeitszimmers
- • Alle Belege (Miete, Nebenkosten, Strom)
- • Berechnung des Kostenanteils