Einkommensteuer für Selbständige 2025
Als Selbständiger unterliegen Sie der Einkommensteuer auf Ihren Gewinn. Hier erfahren Sie alles zu Steuersätzen, Freibeträgen, Vorauszahlungen und wie Sie Ihre Steuerlast legal optimieren können.
Einkommensteuersätze 2025
| Zu versteuerndes Einkommen | Steuersatz | Bezeichnung |
|---|---|---|
| 0 € - 12.096 € | 0% | Grundfreibetrag |
| 12.097 € - 17.443 € | 14% - 24% | Progressionszone 1 |
| 17.444 € - 68.480 € | 24% - 42% | Progressionszone 2 |
| 68.481 € - 277.825 € | 42% | Spitzensteuersatz |
| ab 277.826 € | 45% | Reichensteuersatz |
Wichtig zu wissen:
Der Steuersatz bezieht sich immer nur auf den Teil des Einkommens, der in die jeweilige Stufe fällt. Der Durchschnittssteuersatz liegt daher meist deutlich unter dem Grenzsteuersatz.
Gewinnermittlung für Selbständige
Die Grundlage für Ihre Einkommensteuer ist der Gewinn aus Ihrer selbständigen Tätigkeit. Dieser wird wie folgt ermittelt:
Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
- Für Freiberufler und kleine Gewerbetreibende
- Einfache Gegenüberstellung: Einnahmen - Ausgaben = Gewinn
- Zufluss-/Abflussprinzip (Zeitpunkt der Zahlung)
- Keine Bilanzierung erforderlich
Bilanzierung
- Pflicht ab 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn
- Für Kaufleute (im Handelsregister eingetragen)
- Doppelte Buchführung erforderlich
- Steuerberater meist unumgänglich
Einkommensteuer-Vorauszahlungen
Als Selbständiger zahlen Sie Ihre Einkommensteuer nicht erst am Jahresende, sondern in vierteljährlichen Vorauszahlungen. Das Finanzamt setzt diese basierend auf Ihrer letzten Steuererklärung fest.
10. März
Q1 Vorauszahlung
10. Juni
Q2 Vorauszahlung
10. September
Q3 Vorauszahlung
10. Dezember
Q4 Vorauszahlung
Tipp zur Anpassung:
Wenn sich Ihre Einkommenssituation wesentlich ändert (z.B. weniger Aufträge), können Sie beim Finanzamt eine Herabsetzung der Vorauszahlungen beantragen. Umgekehrt sollten Sie bei höheren Einnahmen Rücklagen für die Nachzahlung bilden.
Was Selbständige von der Steuer absetzen können
Je mehr Betriebsausgaben Sie geltend machen, desto niedriger ist Ihr zu versteuerndes Einkommen. Hier die wichtigsten absetzbaren Kosten:
Betriebliche Kosten
- Büroräume und Miete
- Arbeitsmittel (Computer, Software, Büromöbel)
- Telefon- und Internetkosten
- Fahrtkosten und Reisekosten
- Fachliteratur und Fortbildungen
- Bewirtungskosten (70%)
Vorsorgeaufwendungen
- Krankenversicherungsbeiträge
- Pflegeversicherung
- Basisrente (Rürup-Rente)
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Private Rentenversicherung (eingeschränkt)
- Unfallversicherung (beruflich)
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Steuertipps für Selbständige
1. Investitionsabzugsbetrag (IAB) nutzen
Planen Sie größere Anschaffungen? Mit dem IAB können Sie bis zu 50% der Anschaffungskosten bereits vor dem Kauf abziehen (max. 200.000 € gesamt).
2. Rürup-Rente für maximale Steuerersparnis
Beiträge zur Basisrente (Rürup) sind 2025 zu 100% als Sonderausgaben absetzbar (max. 29.344 € bei Ledigen, 58.688 € bei Verheirateten).
3. Gewinnverschiebung zum Jahresende
Bei der EÜR zählt das Zu- und Abflussprinzip. Schieben Sie Rechnungen ins neue Jahr oder zahlen Sie Ausgaben noch vor Silvester, um Ihren Gewinn zu optimieren.
4. Häusliches Arbeitszimmer
Ohne anderen Arbeitsplatz können Sie bis zu 1.260 € pauschal absetzen. Bei einem abgetrennten Arbeitszimmer als Mittelpunkt der Tätigkeit sogar die vollen Kosten.