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    Einkommensteuer für Selbständige 2025

    Als Selbständiger unterliegen Sie der Einkommensteuer auf Ihren Gewinn. Hier erfahren Sie alles zu Steuersätzen, Freibeträgen, Vorauszahlungen und wie Sie Ihre Steuerlast legal optimieren können.

    Einkommensteuersätze 2025

    Zu versteuerndes EinkommenSteuersatzBezeichnung
    0 € - 12.096 €0%Grundfreibetrag
    12.097 € - 17.443 €14% - 24%Progressionszone 1
    17.444 € - 68.480 €24% - 42%Progressionszone 2
    68.481 € - 277.825 €42%Spitzensteuersatz
    ab 277.826 €45%Reichensteuersatz

    Wichtig zu wissen:

    Der Steuersatz bezieht sich immer nur auf den Teil des Einkommens, der in die jeweilige Stufe fällt. Der Durchschnittssteuersatz liegt daher meist deutlich unter dem Grenzsteuersatz.

    Gewinnermittlung für Selbständige

    Die Grundlage für Ihre Einkommensteuer ist der Gewinn aus Ihrer selbständigen Tätigkeit. Dieser wird wie folgt ermittelt:

    Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)

    • Für Freiberufler und kleine Gewerbetreibende
    • Einfache Gegenüberstellung: Einnahmen - Ausgaben = Gewinn
    • Zufluss-/Abflussprinzip (Zeitpunkt der Zahlung)
    • Keine Bilanzierung erforderlich

    Bilanzierung

    • Pflicht ab 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn
    • Für Kaufleute (im Handelsregister eingetragen)
    • Doppelte Buchführung erforderlich
    • Steuerberater meist unumgänglich

    Einkommensteuer-Vorauszahlungen

    Als Selbständiger zahlen Sie Ihre Einkommensteuer nicht erst am Jahresende, sondern in vierteljährlichen Vorauszahlungen. Das Finanzamt setzt diese basierend auf Ihrer letzten Steuererklärung fest.

    10. März

    Q1 Vorauszahlung

    10. Juni

    Q2 Vorauszahlung

    10. September

    Q3 Vorauszahlung

    10. Dezember

    Q4 Vorauszahlung

    Tipp zur Anpassung:

    Wenn sich Ihre Einkommenssituation wesentlich ändert (z.B. weniger Aufträge), können Sie beim Finanzamt eine Herabsetzung der Vorauszahlungen beantragen. Umgekehrt sollten Sie bei höheren Einnahmen Rücklagen für die Nachzahlung bilden.

    Was Selbständige von der Steuer absetzen können

    Je mehr Betriebsausgaben Sie geltend machen, desto niedriger ist Ihr zu versteuerndes Einkommen. Hier die wichtigsten absetzbaren Kosten:

    Betriebliche Kosten

    • Büroräume und Miete
    • Arbeitsmittel (Computer, Software, Büromöbel)
    • Telefon- und Internetkosten
    • Fahrtkosten und Reisekosten
    • Fachliteratur und Fortbildungen
    • Bewirtungskosten (70%)

    Vorsorgeaufwendungen

    • Krankenversicherungsbeiträge
    • Pflegeversicherung
    • Basisrente (Rürup-Rente)
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
    • Private Rentenversicherung (eingeschränkt)
    • Unfallversicherung (beruflich)
    Tipp für Selbständige

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    Steuertipps für Selbständige

    1. Investitionsabzugsbetrag (IAB) nutzen

    Planen Sie größere Anschaffungen? Mit dem IAB können Sie bis zu 50% der Anschaffungskosten bereits vor dem Kauf abziehen (max. 200.000 € gesamt).

    2. Rürup-Rente für maximale Steuerersparnis

    Beiträge zur Basisrente (Rürup) sind 2025 zu 100% als Sonderausgaben absetzbar (max. 29.344 € bei Ledigen, 58.688 € bei Verheirateten).

    3. Gewinnverschiebung zum Jahresende

    Bei der EÜR zählt das Zu- und Abflussprinzip. Schieben Sie Rechnungen ins neue Jahr oder zahlen Sie Ausgaben noch vor Silvester, um Ihren Gewinn zu optimieren.

    4. Häusliches Arbeitszimmer

    Ohne anderen Arbeitsplatz können Sie bis zu 1.260 € pauschal absetzen. Bei einem abgetrennten Arbeitszimmer als Mittelpunkt der Tätigkeit sogar die vollen Kosten.

    Weiterführende Informationen

    Häufige Fragen zur Einkommensteuer für Selbständige

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