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    Umsatzsteuer für Selbständige 2025

    Die Umsatzsteuer (umgangssprachlich Mehrwertsteuer) ist eine der wichtigsten Steuern für Selbständige. Hier erfahren Sie alles zu Steuersätzen, Voranmeldung, Vorsteuerabzug und der Kleinunternehmerregelung.

    Grundlagen der Umsatzsteuer

    Die Umsatzsteuer ist eine Verbrauchssteuer, die auf nahezu alle Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Als Unternehmer fungieren Sie als „Steuereintreiber" für den Staat: Sie erheben die USt von Ihren Kunden und führen sie ans Finanzamt ab.

    Das Umsatzsteuer-Prinzip:

    Einnahmen-USt

    USt, die Sie berechnen

    Vorsteuer

    USt, die Sie bezahlen

    =

    Zahllast

    An das Finanzamt

    Umsatzsteuersätze in Deutschland

    19%

    Regelsteuersatz

    Gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen: Elektronik, Kleidung, Beratung, Handwerkerleistungen, etc.

    7%

    Ermäßigter Satz

    Für Grundbedürfnisse: Lebensmittel, Bücher, Zeitschriften, Kunst, ÖPNV, Hotelübernachtungen.

    0%

    Steuerbefreit

    Bestimmte Leistungen: Heilbehandlungen, Versicherungen, Finanzdienstleistungen, Vermietung.

    SteuersatzBeispiele
    19%IT-Dienstleistungen, Beratung, Elektronik, Möbel, Kleidung, Handwerk
    7%Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Kunstwerke, Hotelübernachtungen, ÖPNV
    0% (befreit)Ärztliche Behandlungen, Versicherungen, Bankdienstleistungen, Vermietung

    Kleinunternehmerregelung (§19 UStG)

    Als Kleinunternehmer können Sie sich von der Umsatzsteuer befreien lassen. Das vereinfacht Ihre Buchhaltung erheblich, hat aber auch Nachteile.

    Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung

    • Umsatz im Vorjahr maximal 22.000 € (brutto)
    • Voraussichtlicher Umsatz im laufenden Jahr maximal 50.000 €
    • Befreiung ist freiwillig – Sie können auch verzichten (Optierung)

    Vorteile Kleinunternehmer

    • Keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen
    • Einfachere Buchhaltung
    • Preisvorteil bei Privatkunden
    • Keine USt-Zahlung ans Finanzamt

    Nachteile Kleinunternehmer

    • Kein Vorsteuerabzug möglich
    • Investitionen werden teurer
    • Wirkt weniger professionell bei B2B
    • 5 Jahre Bindung bei Verzicht
    Mehr zur Kleinunternehmerregelung erfahren

    Umsatzsteuer-Voranmeldung

    Als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer müssen Sie regelmäßig eine Umsatzsteuer-Voranmeldung beim Finanzamt einreichen und die Zahllast abführen.

    Abgabefristen und Zeiträume

    Umsatz VorjahrVoranmeldungFrist
    über 7.500 € USt-Zahllastmonatlich10. des Folgemonats
    1.000 € - 7.500 € USt-Zahllastvierteljährlich10. nach Quartalsende
    unter 1.000 € USt-Zahllastjährlich (Befreiung möglich)31. Juli Folgejahr
    Neugründer (1. + 2. Jahr)monatlich10. des Folgemonats

    Tipp: Dauerfristverlängerung

    Sie können eine Dauerfristverlängerung beantragen. Dann haben Sie einen Monat mehr Zeit für die Voranmeldung (bis zum 10. des übernächsten Monats). Dafür müssen Sie allerdings eine Sondervorauszahlung von 1/11 der Vorjahres-USt leisten.

    Vorsteuerabzug richtig nutzen

    Der Vorsteuerabzug ist einer der größten Vorteile der Regelbesteuerung. Sie können die Umsatzsteuer, die Sie für betriebliche Einkäufe bezahlt haben, vom Finanzamt zurückfordern.

    Vorsteuerabzugsfähig

    • • Büroausstattung und Arbeitsmittel
    • • Computer, Software, Smartphones
    • • Geschäftsfahrzeuge (anteilig)
    • • Wareneinkauf
    • • Fremdleistungen und Subunternehmer
    • • Bewirtungskosten (70%)
    • • Fachliteratur und Fortbildungen
    • • Werbung und Marketing

    Nicht abzugsfähig

    • • Private Anschaffungen
    • • Geschenke über 50 € netto
    • • Repräsentationskosten (Segeln, Golf)
    • • Kleinbetragsrechnungen ohne USt-Ausweis
    • • Einkäufe ohne ordnungsgemäße Rechnung
    • • Leistungen von Kleinunternehmern
    • • Steuerfreie Eingangsleistungen

    Anforderungen an die Rechnung:

    Für den Vorsteuerabzug muss die Rechnung folgende Angaben enthalten:

    • • Vollständiger Name und Anschrift des Lieferanten
    • • Vollständiger Name und Anschrift des Empfängers
    • • Steuernummer oder USt-IdNr. des Lieferanten
    • • Ausstellungsdatum der Rechnung
    • • Fortlaufende Rechnungsnummer
    • • Menge und Art der Lieferung/Leistung
    • • Zeitpunkt der Lieferung/Leistung
    • • Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag
    • • Bruttobetrag
    • • Ggf. Hinweis auf Steuerbefreiung
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    Weiterführende Informationen

    Häufige Fragen zur Umsatzsteuer

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