Umsatzsteuer für Selbständige 2025
Die Umsatzsteuer (umgangssprachlich Mehrwertsteuer) ist eine der wichtigsten Steuern für Selbständige. Hier erfahren Sie alles zu Steuersätzen, Voranmeldung, Vorsteuerabzug und der Kleinunternehmerregelung.
Grundlagen der Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer ist eine Verbrauchssteuer, die auf nahezu alle Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Als Unternehmer fungieren Sie als „Steuereintreiber" für den Staat: Sie erheben die USt von Ihren Kunden und führen sie ans Finanzamt ab.
Das Umsatzsteuer-Prinzip:
Einnahmen-USt
USt, die Sie berechnen
Vorsteuer
USt, die Sie bezahlen
Zahllast
An das Finanzamt
Umsatzsteuersätze in Deutschland
19%
Regelsteuersatz
Gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen: Elektronik, Kleidung, Beratung, Handwerkerleistungen, etc.
7%
Ermäßigter Satz
Für Grundbedürfnisse: Lebensmittel, Bücher, Zeitschriften, Kunst, ÖPNV, Hotelübernachtungen.
0%
Steuerbefreit
Bestimmte Leistungen: Heilbehandlungen, Versicherungen, Finanzdienstleistungen, Vermietung.
| Steuersatz | Beispiele |
|---|---|
| 19% | IT-Dienstleistungen, Beratung, Elektronik, Möbel, Kleidung, Handwerk |
| 7% | Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Kunstwerke, Hotelübernachtungen, ÖPNV |
| 0% (befreit) | Ärztliche Behandlungen, Versicherungen, Bankdienstleistungen, Vermietung |
Kleinunternehmerregelung (§19 UStG)
Als Kleinunternehmer können Sie sich von der Umsatzsteuer befreien lassen. Das vereinfacht Ihre Buchhaltung erheblich, hat aber auch Nachteile.
Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung
- Umsatz im Vorjahr maximal 22.000 € (brutto)
- Voraussichtlicher Umsatz im laufenden Jahr maximal 50.000 €
- Befreiung ist freiwillig – Sie können auch verzichten (Optierung)
Vorteile Kleinunternehmer
- Keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen
- Einfachere Buchhaltung
- Preisvorteil bei Privatkunden
- Keine USt-Zahlung ans Finanzamt
Nachteile Kleinunternehmer
- Kein Vorsteuerabzug möglich
- Investitionen werden teurer
- Wirkt weniger professionell bei B2B
- 5 Jahre Bindung bei Verzicht
Umsatzsteuer-Voranmeldung
Als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer müssen Sie regelmäßig eine Umsatzsteuer-Voranmeldung beim Finanzamt einreichen und die Zahllast abführen.
Abgabefristen und Zeiträume
| Umsatz Vorjahr | Voranmeldung | Frist |
|---|---|---|
| über 7.500 € USt-Zahllast | monatlich | 10. des Folgemonats |
| 1.000 € - 7.500 € USt-Zahllast | vierteljährlich | 10. nach Quartalsende |
| unter 1.000 € USt-Zahllast | jährlich (Befreiung möglich) | 31. Juli Folgejahr |
| Neugründer (1. + 2. Jahr) | monatlich | 10. des Folgemonats |
Tipp: Dauerfristverlängerung
Sie können eine Dauerfristverlängerung beantragen. Dann haben Sie einen Monat mehr Zeit für die Voranmeldung (bis zum 10. des übernächsten Monats). Dafür müssen Sie allerdings eine Sondervorauszahlung von 1/11 der Vorjahres-USt leisten.
Vorsteuerabzug richtig nutzen
Der Vorsteuerabzug ist einer der größten Vorteile der Regelbesteuerung. Sie können die Umsatzsteuer, die Sie für betriebliche Einkäufe bezahlt haben, vom Finanzamt zurückfordern.
Vorsteuerabzugsfähig
- • Büroausstattung und Arbeitsmittel
- • Computer, Software, Smartphones
- • Geschäftsfahrzeuge (anteilig)
- • Wareneinkauf
- • Fremdleistungen und Subunternehmer
- • Bewirtungskosten (70%)
- • Fachliteratur und Fortbildungen
- • Werbung und Marketing
Nicht abzugsfähig
- • Private Anschaffungen
- • Geschenke über 50 € netto
- • Repräsentationskosten (Segeln, Golf)
- • Kleinbetragsrechnungen ohne USt-Ausweis
- • Einkäufe ohne ordnungsgemäße Rechnung
- • Leistungen von Kleinunternehmern
- • Steuerfreie Eingangsleistungen
Anforderungen an die Rechnung:
Für den Vorsteuerabzug muss die Rechnung folgende Angaben enthalten:
- • Vollständiger Name und Anschrift des Lieferanten
- • Vollständiger Name und Anschrift des Empfängers
- • Steuernummer oder USt-IdNr. des Lieferanten
- • Ausstellungsdatum der Rechnung
- • Fortlaufende Rechnungsnummer
- • Menge und Art der Lieferung/Leistung
- • Zeitpunkt der Lieferung/Leistung
- • Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag
- • Bruttobetrag
- • Ggf. Hinweis auf Steuerbefreiung
Versicherungsbeiträge sind auch absetzbar
Senken Sie Ihre Steuerlast mit der richtigen Krankenversicherung. Vergleichen Sie jetzt kostenlos!
- 100% kostenlos
- Unverbindlich
- Persönliche Beratung