Steuererklärung für Selbständige 2025
Als Selbständiger sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Hier erfahren Sie alles zu Fristen, Formularen, Anlage EÜR und wie Sie Ihre Steuerlast legal minimieren können.
Pflicht zur Steuererklärung
Selbständige und Gewerbetreibende sind grundsätzlich zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Anders als Arbeitnehmer können Sie nicht auf eine freiwillige Abgabe verzichten – selbst wenn Sie Verluste machen.
Diese Erklärungen müssen Selbständige abgeben:
Immer erforderlich
- • Einkommensteuererklärung
- • Anlage EÜR (oder Bilanz)
- • Anlage S (Freiberufler) oder G (Gewerbetreibende)
- • Anlage Vorsorgeaufwand
Je nach Situation
- • Umsatzsteuererklärung (wenn nicht Kleinunternehmer)
- • Gewerbesteuererklärung (wenn gewerbesteuerpflichtig)
- • Anlage Kind, Anlage U, etc.
- • Körperschaftsteuererklärung (bei GmbH/UG)
Abgabefristen für die Steuererklärung
| Steuerjahr | Ohne Steuerberater | Mit Steuerberater |
|---|---|---|
| 2023 | 02. September 2024 | 02. Juni 2025 |
| 2024 | 31. Juli 2025 | 28. Februar 2026 |
| 2025 | 31. Juli 2026 | 28. Februar 2027 |
Verspätungszuschläge
- • Mindestens 25 € pro angefangenen Monat
- • Oder 0,25% der festgesetzten Steuer (abzügl. Vorauszahlungen)
- • Maximum: 25.000 € oder 10% der Steuer
- • Zusätzlich: Schätzung durch das Finanzamt
Fristverlängerung beantragen
- • Formloser Antrag ans Finanzamt möglich
- • Begründung erforderlich (Krankheit, fehlendes Unterlagen)
- • Keine Garantie auf Bewilligung
- • Besser: Steuerberater beauftragen
Benötigte Formulare und Anlagen
Mantelbogen (ESt 1)
Hauptformular der Einkommensteuererklärung. Enthält persönliche Daten, Bankverbindung und Übersicht aller Einkünfte. Pflicht für alle Steuerpflichtigen.
Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung)
Gewinnermittlung für Selbständige und kleine Gewerbetreibende. Enthält alle Betriebseinnahmen und -ausgaben. Ab 22.000 € Umsatz ist die elektronische Übermittlung Pflicht.
Anlage S (Freiberufler) / Anlage G (Gewerbetreibende)
Detailangaben zu Ihrer selbständigen Tätigkeit. Anlage S für Freiberufler (Katalogberufe nach §18 EStG), Anlage G für Gewerbetreibende mit Gewerbeschein.
Anlage Vorsorgeaufwand
Für Versicherungsbeiträge: Kranken-, Pflege-, Renten-, Berufsunfähigkeitsversicherung. Besonders wichtig für Selbständige, da keine automatische Erfassung durch Arbeitgeber.
Die Anlage EÜR im Detail
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist das Herzstück Ihrer Steuererklärung als Selbständiger. Hier dokumentieren Sie alle betrieblichen Einnahmen und Ausgaben des Jahres.
Betriebseinnahmen
- • Umsatzerlöse aus Lieferungen/Leistungen
- • Sonstige betriebliche Erträge
- • Auflösung von Rückstellungen
- • Vereinnahmte Umsatzsteuer
- • Erstattete Vorsteuer
- • Private Pkw-Nutzung (Sachentnahme)
Betriebsausgaben
- • Wareneinkauf und Materialkosten
- • Personalkosten
- • Raumkosten und Miete
- • Fahrzeugkosten
- • Abschreibungen (AfA)
- • Sonstige Betriebsausgaben
Zufluss-/Abflussprinzip:
Bei der EÜR zählt der Zeitpunkt der Zahlung, nicht der Rechnungsstellung. Eine im Dezember gestellte Rechnung, die erst im Januar bezahlt wird, zählt zum neuen Jahr. Das eröffnet Gestaltungsmöglichkeiten zum Jahreswechsel.
Steuertipps für die Erklärung
1. Alle Belege sammeln
Führen Sie eine lückenlose Buchhaltung und sammeln Sie alle Belege. Jede vergessene Ausgabe kostet Sie bares Geld durch höhere Steuern.
2. Versicherungsbeiträge absetzen
Kranken-, Pflege-, Berufsunfähigkeits- und Rentenversicherungsbeiträge mindern Ihre Steuerlast erheblich. Tragen Sie alle Beiträge in der Anlage Vorsorgeaufwand ein.
3. Abschreibungen optimal nutzen
Nutzen Sie Sonder-AfA (20% im ersten Jahr), degressive AfA oder den Investitionsabzugsbetrag (IAB), um Anschaffungen steuerlich zu optimieren.
4. Häusliches Arbeitszimmer
Ohne anderen Arbeitsplatz: Pauschale von bis zu 1.260 € möglich. Bei Mittelpunkt der Tätigkeit: volle Kosten anteilig absetzbar.
5. Fahrtkosten richtig absetzen
Geschäftliche Fahrten mit 0,30 € pro Kilometer oder tatsächlichen Kosten (bei Fahrtenbuch) absetzen. Die Entfernungspauschale gilt nur für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte.
Steuersoftware für Selbständige
Mit der richtigen Software können Sie Ihre Steuererklärung selbst erstellen und elektronisch an das Finanzamt übermitteln (ELSTER).
WISO Steuer / WISO steuer:Web
Marktführer mit umfangreichen Funktionen für Selbständige. Integrierte EÜR, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer.
Ab ca. 35 €/Jahr
Lexoffice
Cloud-Buchhaltung mit integrierter Steuererklärung. Rechnungen, Banking und EÜR in einem Tool.
Ab ca. 8 €/Monat
sevDesk
Buchhaltungssoftware mit automatischer Belegerfassung. EÜR-Export und DATEV-Schnittstelle.
Ab ca. 9 €/Monat
Taxfix / Steuerbot
App-basierte Lösungen mit einfacher Benutzerführung. Gut für einfache Sachverhalte.
Ab ca. 40 €/Erklärung
Versicherungsbeiträge optimieren und absetzen
Mit der richtigen PKV sparen Sie nicht nur Beiträge, sondern auch Steuern. Jetzt kostenlos vergleichen!
- 100% kostenlos
- Unverbindlich
- Persönliche Beratung