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    Steuererklärung für Selbständige 2025

    Als Selbständiger sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Hier erfahren Sie alles zu Fristen, Formularen, Anlage EÜR und wie Sie Ihre Steuerlast legal minimieren können.

    Pflicht zur Steuererklärung

    Selbständige und Gewerbetreibende sind grundsätzlich zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Anders als Arbeitnehmer können Sie nicht auf eine freiwillige Abgabe verzichten – selbst wenn Sie Verluste machen.

    Diese Erklärungen müssen Selbständige abgeben:

    Immer erforderlich

    • • Einkommensteuererklärung
    • • Anlage EÜR (oder Bilanz)
    • • Anlage S (Freiberufler) oder G (Gewerbetreibende)
    • • Anlage Vorsorgeaufwand

    Je nach Situation

    • • Umsatzsteuererklärung (wenn nicht Kleinunternehmer)
    • • Gewerbesteuererklärung (wenn gewerbesteuerpflichtig)
    • • Anlage Kind, Anlage U, etc.
    • • Körperschaftsteuererklärung (bei GmbH/UG)

    Abgabefristen für die Steuererklärung

    SteuerjahrOhne SteuerberaterMit Steuerberater
    202302. September 202402. Juni 2025
    202431. Juli 202528. Februar 2026
    202531. Juli 202628. Februar 2027

    Verspätungszuschläge

    • • Mindestens 25 € pro angefangenen Monat
    • • Oder 0,25% der festgesetzten Steuer (abzügl. Vorauszahlungen)
    • • Maximum: 25.000 € oder 10% der Steuer
    • • Zusätzlich: Schätzung durch das Finanzamt

    Fristverlängerung beantragen

    • • Formloser Antrag ans Finanzamt möglich
    • • Begründung erforderlich (Krankheit, fehlendes Unterlagen)
    • • Keine Garantie auf Bewilligung
    • • Besser: Steuerberater beauftragen

    Benötigte Formulare und Anlagen

    Mantelbogen (ESt 1)

    Hauptformular der Einkommensteuererklärung. Enthält persönliche Daten, Bankverbindung und Übersicht aller Einkünfte. Pflicht für alle Steuerpflichtigen.

    Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung)

    Gewinnermittlung für Selbständige und kleine Gewerbetreibende. Enthält alle Betriebseinnahmen und -ausgaben. Ab 22.000 € Umsatz ist die elektronische Übermittlung Pflicht.

    Anlage S (Freiberufler) / Anlage G (Gewerbetreibende)

    Detailangaben zu Ihrer selbständigen Tätigkeit. Anlage S für Freiberufler (Katalogberufe nach §18 EStG), Anlage G für Gewerbetreibende mit Gewerbeschein.

    Anlage Vorsorgeaufwand

    Für Versicherungsbeiträge: Kranken-, Pflege-, Renten-, Berufsunfähigkeitsversicherung. Besonders wichtig für Selbständige, da keine automatische Erfassung durch Arbeitgeber.

    Die Anlage EÜR im Detail

    Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist das Herzstück Ihrer Steuererklärung als Selbständiger. Hier dokumentieren Sie alle betrieblichen Einnahmen und Ausgaben des Jahres.

    Betriebseinnahmen

    • • Umsatzerlöse aus Lieferungen/Leistungen
    • • Sonstige betriebliche Erträge
    • • Auflösung von Rückstellungen
    • • Vereinnahmte Umsatzsteuer
    • • Erstattete Vorsteuer
    • • Private Pkw-Nutzung (Sachentnahme)

    Betriebsausgaben

    • • Wareneinkauf und Materialkosten
    • • Personalkosten
    • • Raumkosten und Miete
    • • Fahrzeugkosten
    • • Abschreibungen (AfA)
    • • Sonstige Betriebsausgaben

    Zufluss-/Abflussprinzip:

    Bei der EÜR zählt der Zeitpunkt der Zahlung, nicht der Rechnungsstellung. Eine im Dezember gestellte Rechnung, die erst im Januar bezahlt wird, zählt zum neuen Jahr. Das eröffnet Gestaltungsmöglichkeiten zum Jahreswechsel.

    Steuertipps für die Erklärung

    1. Alle Belege sammeln

    Führen Sie eine lückenlose Buchhaltung und sammeln Sie alle Belege. Jede vergessene Ausgabe kostet Sie bares Geld durch höhere Steuern.

    2. Versicherungsbeiträge absetzen

    Kranken-, Pflege-, Berufsunfähigkeits- und Rentenversicherungsbeiträge mindern Ihre Steuerlast erheblich. Tragen Sie alle Beiträge in der Anlage Vorsorgeaufwand ein.

    3. Abschreibungen optimal nutzen

    Nutzen Sie Sonder-AfA (20% im ersten Jahr), degressive AfA oder den Investitionsabzugsbetrag (IAB), um Anschaffungen steuerlich zu optimieren.

    4. Häusliches Arbeitszimmer

    Ohne anderen Arbeitsplatz: Pauschale von bis zu 1.260 € möglich. Bei Mittelpunkt der Tätigkeit: volle Kosten anteilig absetzbar.

    5. Fahrtkosten richtig absetzen

    Geschäftliche Fahrten mit 0,30 € pro Kilometer oder tatsächlichen Kosten (bei Fahrtenbuch) absetzen. Die Entfernungspauschale gilt nur für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte.

    Steuersoftware für Selbständige

    Mit der richtigen Software können Sie Ihre Steuererklärung selbst erstellen und elektronisch an das Finanzamt übermitteln (ELSTER).

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    Weiterführende Informationen

    Häufige Fragen zur Steuererklärung für Selbständige

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