Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) 2026
Die EÜR ist die einfachste Form der Gewinnermittlung für Selbständige. Hier erfahren Sie alles zur Erstellung, den Voraussetzungen und wie Sie Ihre EÜR korrekt beim Finanzamt einreichen.
Was ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung?
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) ist eine vereinfachte Methode zur Gewinnermittlung. Im Gegensatz zur aufwendigen doppelten Buchführung mit Bilanz müssen Sie lediglich Ihre Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellen.
Die EÜR-Formel
Vorteil der EÜR:
Sie brauchen keine komplizierten Buchungssätze, keine Bilanz und keine Inventur. Die EÜR können viele Selbständige ohne Steuerberater selbst erstellen.
Wer darf die EÜR nutzen?
EÜR erlaubt
- • Freiberufler (immer, ohne Umsatzgrenzen)
- • Kleingewerbetreibende unter 800.000 € Umsatz
- • Land- und Forstwirte mit Kleinbetrieben
- • Selbständige mit Gewinn unter 80.000 €
Bilanzpflicht
- • Im Handelsregister eingetragene Kaufleute
- • Umsatz über 800.000 € pro Jahr
- • Gewinn über 80.000 € pro Jahr
- • Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG)
Das Zufluss-Abfluss-Prinzip
Bei der EÜR gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip (§ 11 EStG): Entscheidend ist, wann das Geld tatsächlich fließt – nicht, wann die Rechnung gestellt wird.
Zufluss (Einnahmen)
Einnahmen gelten als zugeflossen, wenn das Geld auf Ihrem Konto oder in Ihrer Kasse eingeht.
Beispiel: Sie stellen eine Rechnung am 20. Dezember 2025. Der Kunde zahlt am 5. Januar 2026. → Die Einnahme zählt für 2026.
Abfluss (Ausgaben)
Ausgaben gelten als abgeflossen, wenn das Geld Ihr Konto oder Ihre Kasse verlässt.
Beispiel: Sie kaufen einen Laptop am 28. Dezember und zahlen per Überweisung. → Die Ausgabe zählt für das Jahr der Abbuchung.
Gestaltungstipp:
Durch geschicktes Timing können Sie Ihren Gewinn beeinflussen. Verschieben Sie Rechnungsstellungen ins neue Jahr oder bezahlen Sie Ausgaben noch vor Jahresende, um die Steuerlast zu optimieren.
Aufbau der Anlage EÜR
Die offizielle Anlage EÜR für das Finanzamt ist in verschiedene Abschnitte gegliedert:
Betriebseinnahmen
Umsatzerlöse, sonstige Einnahmen, Privatnutzung, Sachentnahmen
Betriebsausgaben
Wareneinkauf, Personal, Miete, Versicherungen, Fahrtkosten, Abschreibungen, etc.
Ermittlung des Gewinns
Einnahmen abzüglich Ausgaben, ggf. Korrekturen
Ergänzende Angaben
Kfz-Kosten, häusliches Arbeitszimmer, Schuldzinsen
Typische Einnahmen und Ausgaben
Betriebseinnahmen
- Honorare und Vergütungen
- Warenverkäufe
- Provisionen
- Erstattungen (z.B. Fahrtkosten)
- Private Kfz-Nutzung (1%-Regelung)
Betriebsausgaben
- Bürokosten (Miete, Strom, Internet)
- Arbeitsmittel und Software
- Fahrtkosten und Reisekosten
- Versicherungen (Kranken-, Pflege-, BU-)
- Abschreibungen (AfA)
Versicherungsbeiträge als Betriebsausgabe
Krankenversicherungsbeiträge sind in der EÜR absetzbar. Mit der richtigen PKV sparen Sie doppelt: Bei den Beiträgen und bei der Steuer!
- 100% kostenlos
- Unverbindlich
- Persönliche Beratung
Fristen und elektronische Abgabe
Die EÜR muss zusammen mit der Einkommensteuererklärung elektronisch über ELSTER eingereicht werden.
Ohne Steuerberater
31. Juli
des Folgejahres ist die reguläre Abgabefrist für die Steuererklärung inklusive EÜR.
Mit Steuerberater
28./29. Februar
des übernächsten Jahres – also deutlich mehr Zeit für die Erstellung.
ELSTER-Pflicht:
Die elektronische Übermittlung über ELSTER ist seit 2017 verpflichtend. Nutzen Sie entweder das ELSTER-Portal direkt oder eine Buchhaltungssoftware mit ELSTER-Schnittstelle.