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    Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) 2026

    Die EÜR ist die einfachste Form der Gewinnermittlung für Selbständige. Hier erfahren Sie alles zur Erstellung, den Voraussetzungen und wie Sie Ihre EÜR korrekt beim Finanzamt einreichen.

    Was ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung?

    Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) ist eine vereinfachte Methode zur Gewinnermittlung. Im Gegensatz zur aufwendigen doppelten Buchführung mit Bilanz müssen Sie lediglich Ihre Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellen.

    Die EÜR-Formel

    BetriebseinnahmenBetriebsausgaben=Gewinn

    Vorteil der EÜR:

    Sie brauchen keine komplizierten Buchungssätze, keine Bilanz und keine Inventur. Die EÜR können viele Selbständige ohne Steuerberater selbst erstellen.

    Wer darf die EÜR nutzen?

    EÜR erlaubt

    • Freiberufler (immer, ohne Umsatzgrenzen)
    • Kleingewerbetreibende unter 800.000 € Umsatz
    • Land- und Forstwirte mit Kleinbetrieben
    • • Selbständige mit Gewinn unter 80.000 €

    Bilanzpflicht

    • • Im Handelsregister eingetragene Kaufleute
    • • Umsatz über 800.000 € pro Jahr
    • • Gewinn über 80.000 € pro Jahr
    • • Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG)

    Das Zufluss-Abfluss-Prinzip

    Bei der EÜR gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip (§ 11 EStG): Entscheidend ist, wann das Geld tatsächlich fließt – nicht, wann die Rechnung gestellt wird.

    Zufluss (Einnahmen)

    Einnahmen gelten als zugeflossen, wenn das Geld auf Ihrem Konto oder in Ihrer Kasse eingeht.

    Beispiel: Sie stellen eine Rechnung am 20. Dezember 2025. Der Kunde zahlt am 5. Januar 2026. → Die Einnahme zählt für 2026.

    Abfluss (Ausgaben)

    Ausgaben gelten als abgeflossen, wenn das Geld Ihr Konto oder Ihre Kasse verlässt.

    Beispiel: Sie kaufen einen Laptop am 28. Dezember und zahlen per Überweisung. → Die Ausgabe zählt für das Jahr der Abbuchung.

    Gestaltungstipp:

    Durch geschicktes Timing können Sie Ihren Gewinn beeinflussen. Verschieben Sie Rechnungsstellungen ins neue Jahr oder bezahlen Sie Ausgaben noch vor Jahresende, um die Steuerlast zu optimieren.

    Aufbau der Anlage EÜR

    Die offizielle Anlage EÜR für das Finanzamt ist in verschiedene Abschnitte gegliedert:

    1

    Betriebseinnahmen

    Umsatzerlöse, sonstige Einnahmen, Privatnutzung, Sachentnahmen

    2

    Betriebsausgaben

    Wareneinkauf, Personal, Miete, Versicherungen, Fahrtkosten, Abschreibungen, etc.

    3

    Ermittlung des Gewinns

    Einnahmen abzüglich Ausgaben, ggf. Korrekturen

    4

    Ergänzende Angaben

    Kfz-Kosten, häusliches Arbeitszimmer, Schuldzinsen

    Typische Einnahmen und Ausgaben

    Betriebseinnahmen

    • Honorare und Vergütungen
    • Warenverkäufe
    • Provisionen
    • Erstattungen (z.B. Fahrtkosten)
    • Private Kfz-Nutzung (1%-Regelung)

    Betriebsausgaben

    • Bürokosten (Miete, Strom, Internet)
    • Arbeitsmittel und Software
    • Fahrtkosten und Reisekosten
    • Versicherungen (Kranken-, Pflege-, BU-)
    • Abschreibungen (AfA)
    Tipp für Selbständige

    Versicherungsbeiträge als Betriebsausgabe

    Krankenversicherungsbeiträge sind in der EÜR absetzbar. Mit der richtigen PKV sparen Sie doppelt: Bei den Beiträgen und bei der Steuer!

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    Fristen und elektronische Abgabe

    Die EÜR muss zusammen mit der Einkommensteuererklärung elektronisch über ELSTER eingereicht werden.

    Ohne Steuerberater

    31. Juli

    des Folgejahres ist die reguläre Abgabefrist für die Steuererklärung inklusive EÜR.

    Mit Steuerberater

    28./29. Februar

    des übernächsten Jahres – also deutlich mehr Zeit für die Erstellung.

    ELSTER-Pflicht:

    Die elektronische Übermittlung über ELSTER ist seit 2017 verpflichtend. Nutzen Sie entweder das ELSTER-Portal direkt oder eine Buchhaltungssoftware mit ELSTER-Schnittstelle.

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    Häufig gestellte Fragen

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