Investitionsabzugsbetrag (IAB) 2025
Mit dem Investitionsabzugsbetrag können Sie bis zu 50% Ihrer geplanten Investitionen bereits vor dem Kauf steuerlich absetzen. Ein mächtiges Instrument zur Steueroptimierung für Selbständige und kleine Unternehmen.
IAB auf einen Blick
50%
Maximaler Abzug
200.000 €
Gewinngrenze
3 Jahre
Investitionsfrist
200.000 €
Max. IAB-Summe
Das Prinzip:
Sie planen, nächstes Jahr einen Firmenwagen für 40.000€ zu kaufen. Mit dem IAB können Sie bereits dieses Jahr 20.000€ (50%) von Ihrem Gewinn abziehen – und so sofort Steuern sparen.
Voraussetzungen für den IAB
Für Ihren Betrieb
- Gewinn im Bildungsjahr max. 200.000€
- Gilt für alle Rechtsformen (Einzelunternehmen, GmbH, etc.)
- Keine Größenbeschränkung beim Vermögen
Für das Wirtschaftsgut
- Bewegliches Anlagevermögen (Maschinen, Fahrzeuge, IT)
- Mindestens 90% betriebliche Nutzung
- Verbleibt bis Ende des Folgejahres im Betrieb
Achtung:
Nicht begünstigte Wirtschaftsgüter: Gebäude und Grundstücke, immaterielles Anlagevermögen (Lizenzen, Patente), gebrauchte Wirtschaftsgüter (außer wenn der Vorbesitzer keinen IAB gebildet hatte).
Berechnung: Praxisbeispiel
Beispiel: Kauf eines Firmenwagens
Jahr 2024 (Bildung des IAB):
- Geplante Investition: 40.000€ (Firmenwagen)
- IAB (50%): 20.000€
- Gewinn vor IAB: 80.000€
- Gewinn nach IAB: 60.000€
- → Steuerersparnis ca. 7.000€
Jahr 2025 (Investition):
- Tatsächliche Anschaffung: 40.000€
- Abzug des IAB: -20.000€
- Restbuchwert für AfA: 20.000€
- Jährliche AfA (6 Jahre): 3.333€
Zusätzliche Sonderabschreibung möglich:
Im Jahr der Anschaffung können Sie zusätzlich 20% (= 4.000€) als Sonderabschreibung nach §7g Abs. 5 EStG geltend machen!
Fristen und Auflösung
Bei planmäßiger Investition
- ✓ Investition innerhalb von 3 Jahren nach Bildung
- ✓ Mindestens 90% betriebliche Nutzung
- ✓ Verbleibt bis Ende Folgejahr im Betrieb
- → IAB wird gegen Anschaffungskosten verrechnet
Bei Nicht-Investition
- ✗ Keine Investition innerhalb der Frist
- ✗ Weniger als 90% betriebliche Nutzung
- ✗ Vorzeitiger Verkauf/Entnahme
- → Rückwirkende Auflösung + 0,5% Zinsen/Monat
Tipp:
Auch wenn Sie die geplante Investition nicht mehr tätigen wollen, können Sie den IAB auf ein anderes Wirtschaftsgut umwidmen – solange die 3-Jahres-Frist noch nicht abgelaufen ist.
Strategische Nutzung des IAB
1. Gewinnspitzen glätten
Bei unerwartet hohem Gewinn können Sie durch IAB-Bildung die Steuerlast reduzieren und die Steuer in Jahre mit niedrigerem Einkommen verschieben.
2. Vor dem Ruhestand nutzen
Wenn Sie Ihren Betrieb in absehbarer Zeit aufgeben, können Sie vorher noch sinnvolle Investitionen tätigen und diese per IAB optimieren.
3. Mit Abschreibung kombinieren
Die Kombination aus IAB + Sonderabschreibung (20%) + degressive AfA ermöglicht eine sehr schnelle steuerliche Berücksichtigung der Investition.
→ Mehr zur AbschreibungKrankenversicherung optimieren
Neben dem IAB können Sie auch bei Ihrer Krankenversicherung sparen. Vergleichen Sie jetzt kostenlos PKV-Tarife.
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