Kleinunternehmerregelung 2026
Die Kleinunternehmerregelung befreit Sie von der Umsatzsteuer und vereinfacht Ihre Buchhaltung erheblich. Hier erfahren Sie alles zu den neuen Grenzen, Voraussetzungen und ob sich die Regelung für Sie lohnt.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ist eine Vereinfachung für Unternehmer mit geringen Umsätzen. Als Kleinunternehmer sind Sie von der Umsatzsteuer befreit und müssen:
Entfällt für Sie
- • Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen
- • Keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen
- • Keine Umsatzsteuererklärung
- • Vereinfachte Buchhaltung
Bleibt bestehen
- • Einkommensteuerpflicht
- • Ggf. Gewerbesteuerpflicht
- • Gewerbeanmeldung erforderlich
- • Buchführungspflichten (EÜR)
Wichtiger Hinweis:
Als Kleinunternehmer müssen Sie auf jeder Rechnung den Hinweis aufnehmen:"Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
Umsatzgrenzen 2026 (Neue EU-Regelung)
Ab 2025 gelten in der EU neue, einheitliche Grenzen für die Kleinunternehmerregelung. Diese sind deutlich höher als die bisherigen deutschen Grenzen:
| Kriterium | Alte Grenze (bis 2024) | Neue Grenze (ab 2025) |
|---|---|---|
| Vorjahresumsatz | max. 22.000 € | max. 25.000 € |
| Umsatz im laufenden Jahr | voraussichtlich max. 50.000 € | voraussichtlich max. 100.000 € |
Gute Nachrichten für Gründer:
Mit den neuen Grenzen können mehr Selbständige von der Kleinunternehmerregelung profitieren. Besonders die Anhebung auf 100.000 € im laufenden Jahr gibt mehr Spielraum.
Vor- und Nachteile der Kleinunternehmerregelung
Vorteile
- Weniger Bürokratie: Keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen
- Preisvorteil bei Privatkunden: Ihre Preise sind 19% günstiger
- Einfache Rechnungen: Keine Umsatzsteuer-Berechnung
- Liquiditätsvorteil: Kein Umsatzsteuer-Vorauszahlen
Nachteile
- Kein Vorsteuerabzug: Umsatzsteuer auf Einkäufe ist verloren
- Nachteil bei B2B: Geschäftskunden bevorzugen Vorsteuerabzug
- Image-Problem: Wirkt manchmal "klein" oder unprofessionell
- Investitionen teurer: Bei hohen Anschaffungen fehlt Vorsteuer
Wann lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?
Kleinunternehmerregelung sinnvoll
- Überwiegend Privatkunden
- Wenig Betriebsausgaben mit Umsatzsteuer
- Dienstleistungen ohne Materialeinsatz
- Nebenberufliche Selbständigkeit
- Wunsch nach einfacher Buchhaltung
Regelbesteuerung sinnvoll
- Überwiegend Geschäftskunden (B2B)
- Hohe Investitionen geplant
- Handel mit Waren (Vorsteuer auf Einkauf)
- Wachstumsorientiertes Geschäft
- Professionelles Image wichtig
Beispielrechnung:
Ein Webdesigner kauft einen neuen iMac für 2.499 € brutto (2.099,16 € netto + 399,84 € USt):
Als Kleinunternehmer:
Kosten: 2.499 € (volle Brutto-Belastung)
Mit Vorsteuerabzug:
Kosten: 2.099,16 € (Netto, 399,84 € Vorsteuer zurück)
Antrag und Wechsel
Bei Gründung
Die Kleinunternehmerregelung wird im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt beantragt. Kreuzen Sie an, dass Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen möchten. Bei Gründung wird der voraussichtliche Jahresumsatz anteilig auf 12 Monate hochgerechnet.
Verzicht auf Kleinunternehmerregelung
Sie können jederzeit auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und zur Regelbesteuerung wechseln. Achtung: Sie sind dann 5 Jahre an diese Entscheidung gebunden und können nicht zurückwechseln!
Rückkehr zur Kleinunternehmerregelung
Nach Ablauf der 5-Jahres-Frist oder wenn Ihr Umsatz unter die Grenzen fällt, können Sie wieder Kleinunternehmer werden. Wenden Sie sich formlos an Ihr Finanzamt.
Versicherungen für Kleinunternehmer
Auch als Kleinunternehmer brauchen Sie die richtige Absicherung. Vergleichen Sie jetzt günstige Krankenversicherungen für Selbständige!
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- Persönliche Beratung
Rechnung als Kleinunternehmer
Als Kleinunternehmer müssen Ihre Rechnungen folgende Pflichtangaben enthalten:
- Vollständiger Name und Anschrift (Ihre und des Kunden)
- Steuernummer oder USt-IdNr.
- Rechnungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer
- Art und Menge der Leistung
- Leistungszeitpunkt
- Nettobetrag (ohne USt, da nicht erhoben)
- Hinweis auf Kleinunternehmerregelung
Beispiel-Hinweis auf der Rechnung:
"Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
oder: "Kein Ausweis von Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG."